Sozialrecht

Im Bereich Sozialrecht stellt die BAG W wichtige eigene Stellungnahmen, Diskussionspapiere und Empfehlungen sowie Materialien von Dritten zum download zur Verfügung.

 

„Merkblatt zu den rechtlichen Anspruchsgrundlagen nach den §§ 67 ff. SGB XII bei nichtdeutschen Personen“

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Abweichende Festsetzung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Leistungsberechtigte nach dem SGB II

Handreichung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W
Bielefeld, April 2010

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Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zu Änderungsbedarfen und Auslegungsproblemen im SGB II und SGB XII in der Hilfe für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W,
verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 26. November 2009

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Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe zur rechtskreisübergreifenden Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot nach SGB II/ XII

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.,
verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 26. November 2009

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Informationen zu SGB II ("Hartz IV") und SGB XII (früher Bundessozialhilfegesetz)

 

BAG W nimmt Stellung zum Änderungsbedarf im Sozialgesetzbuch II

Der Gesamtvorstand der BAG W hat am 15. März 2006 ein Positionspapier der BAG Wohnungslosenhilfe zum Änderungsbedarf im Sozialgesetzbuch II verabschiedet. Das Papier nimmt Stellung zu den folgenden Komplexen:

  • Aufhebung des Leistungsausschlusses für Personen, die für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind (§ 7 Abs. 4 SGB 2)
  • Legaldefinition des Begriffes der Einrichtung für das SGB II
  • Abgrenzung und Koordination der Leistungen nach § 16 SGB II im Verhältnis zu den Leistungen nach dem Sechsten und Achten Kapitel SGB XII
  • Übernahme von Kosten der Unterkunft bei Umzug für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 22 Abs. 2 a SGB II)
  • Übernahme von Mietkautionen, Mietschulden und Heizkosten (§ 22 Absätze 3-5)
  • Vertretung der Bedarfsgemeinschaft (§ 38 SGB II)
  • Ausschluss von Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII für den anspruchsberechtigten Personenkreis des SGB II (§ 5 Abs. 2)
  • Örtliche Zuständigkeit (§ 36)

Unter anderem wird eine Aufhebung des Leistungsausschlusses für Personen, die für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind (§ 7 Abs. 4 SGB 2) sowie eine Verbesserung der Mietschuldenübernahme in SGB II und XII gefordert. Letztere wird durch das 1. Änderungsgesetz, das zum 1. April 2006 in Kraft treten wird, dramatisch verschlechtert.

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SGB II Reform der Mietschuldenübernahme führt zu Anstieg der Wohnungslosigkeit

Pressemitteilung vom 17.02.2006

Die heute im Bundestag verabschiedete Neuregelung zur Mietschuldenübernahme im Rahmen des Sozialgesetzbuch II wird zu einem Anstieg der Zahl der Wohnungsverluste führen. Darauf machte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, aufmerksam.

Weiter zum vollständigen Text der Pressemitteilung

 

Hinweise und Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zum Umgang mit den Neuregelungen des SGB XII und SGB II in der Wohnungslosenhilfe

Die BAG W hat am 15.09.2004 eine erste Rechtsauslegung des SGB II und SGB XII für die wichtigsten Fragen zum SGB II und SGB XII vorgelegt. Diese wurde zwischenzeitlich überarbeitet und vom Gesamtvorstand der BAG W am 24.11.2004 verabschiedet.

Hinweise und Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zum Umgang mit den Neuregelungen des SGB XII und SGB II in der Wohnungslosenhilfe (Download 107kb)

 

In 13 Fragekomplexen werden die Folgen von SGB II (ALG II, bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende, resp. Hartz IV) und SGB XII für die Wohnungslsoenhilfe untersucht: u.a. Zuständigkeitt der BA, Auszahlung Tagessätze, gewöhnlicher Aufenthalt, Zuständigkeit bei stationärer Hilfe, Sanktionen, Arbeitshilfen etc. behandelt. Beachten Sie bitte auch die folgende Empfehlung zur praktischen Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Sozialhilfeträgern und der Wohnungslosenhilfe

 

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zur Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit den Agenturen für Arbeit und zur zukünftigen Organisation der Arbeitshilfen

Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum SGB II zum 1. Januar 2005 führt zu erheblichen Konsequenzen für erwerbsfähige arbeitslose und wohnungslose Menschen, die Hilfen nach § 72 BSHG, bzw. ab 1.1.2005 nach §§ 67-69 SGB XII in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist auch das Verhältnis zwischen der Agentur für Arbeit als Regelleistungsträger für das Arbeitslosengeld II und die Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt und der Wohnungslosenhilfe insgesamt maßgeblich durch die neuen Rechtsgrundlagen berührt.
Zu den rechtlichen Auswirkungen von SGB II und XII hat die BAG Wohnungslosenhilfe in einer gesonderten Empfehlung des FA Sozialrecht Stellung genommen (Vergl. oben) In der vorliegenden Empfehlung, die vom Fachauschuss Arbeit der BAG W erarbeitet wurde, geht es in erster Linie um die Eckpunkte für die Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit den Agenturen für Arbeit, bzw. den von ihr getragenen künftigen Jobcentern.

Empfehlung FA Arbeit Koop Agentur für Arbeit (Download 118kb)

 

Aktualisierte Stellungnahme der BAG W zum SGB II und seinen Auswirkungen auf wohnungslose Arbeitssuchende

Am 1. Januar 2005 wird das Sozialgesetzbuch II in Kraft treten. Die BAG Wohnungslosenhilfe hat schon mehrfach zu den Folgen des Gesetzbuches für die Wohnungslosenhilfe Stellung genommen. Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Stellungnahme der BAG W vom 14.05.2004 zum SGB II.

Überblick

  • Höhe der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht ausreichend
  • Recht auf Sozialhilfe für Arbeitssuchende im SGB II auch nachrangig sicherstellen
  • Ausschluss erwerbsfähiger Wohnungsloser aus dem SGB II
  • § 36 SGB II Örtliche Zuständigkeit
  • Verhinderung von Wohnungsverlusten- § 22 Abs. 5 SGB II
  • Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II und Sanktionen nach § 31 SGB II
  • Auswirkungen der Sanktionen nach § 31 SGB II
  • Pauschalierung von Unterkunfts- und Heizungskosten nach § 22 SGB II in Verbindung mit § 27 SGB II
  • Umsetzung der Kooperation zwischen Agentur für Arbeit, Kommunen und Freien Trägern

Stellungnahme der BAG W (Download 49kb)

 

Informationen zu § 72 BSHG, bzw. §§ 67-69 SGB XII

Das ehemalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hatte das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) damit beauftragt, die Auswirkungen der zum August 2001 in Kraft getretenen neuen Durchführungsverordnung (DVO) des § 72 BSHG auf den Empfängerkreis und die Kosten dieser Hilfeart empirisch zu untersuchen.
Die Studie enthält zahlreiche interessante Ergebnisse zu den Rahmenbedingungen des Hilfesystems nach § 72 BSHG ( ab 1.1.2005 §§ 67-69 SGB XII).
Die Studie ist kann hier in einer Kurzfassung und in einer Langfassung heruntergeladen werden.

Begleitende Untersuchung zur Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG
Kurzfassung (Download 145kb)
Langfassung (Download 723kb)