Pressemitteilung vom 06.05.2009:

Aktuelle Herausforderungen bei der Verhinderung von Wohnungsverlusten

Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Kooperation mit der ZBS-Sozialplanung Hannover – Diakonisches Werk des ev. luth. Stadtkirchenverbandes Hannover und mit Unterstützung der Stadt Hannover

Bielefeld / Hannover, 06. 05. Heute findet im Rathaus Hannover, mit Unterstützung der LHH Hannover und in Kooperation mit dem Diakonischen Werk, die dritte sog. Präventions- und Fachstellentagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), dem Bundesverband der Wohnungslosenhilfe statt. In der BAG W sind überwiegend freie Träger, aber auch Kommunen organisiert. An der überregionalen Tagung nehmen 200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe teil. Bei der Tagung geht es um die Kooperation zwischen Kommunen, ARGEn und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe bei der Verhinderung von Wohnungsverlusten, um die besonderen Problemlagen der Unter-25-Jährigen und darum, wie auch im ländlichen Raum präventive Hilfen organisiert werden können.

Problemanzeige Sog. kommunale Präventionsstellen existieren längst nicht flächendeckend und wenn, dann überwiegend in Städten und nicht in den Landkreisen.
In vielen Städten und Gemeinden fehlt Wohnraum zu angemessenen Preisen und die zu geringen Regelleistungen reichen nicht aus, um die Miete und gestiegene Energiekosten zu bezahlen. Die Mietobergrenzen sind zu niedrig angesetzt, insb. mangelt es an preiswerten Klein- und Großwohnungen.
Mietkautionen müssen i. d. Regel von den ALG II-Beziehern sofort in vom Regelsatz abgezogenen Raten an die ARGEn zurückgezahlt werden. Dieser monatliche Einbehalt nach Gewährung von Mietkautionen als Darlehen ist rechtswidrig.
Die Sanktionsquote bei den unter 25-Jährigen liegt bei 10 % und ist damit viermal so hoch wie bei den über 25-Jährigen. Sie erhalten gemäß SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung nur, wenn der kommunale Träger diese vor Abschluss des Mietvertrages zugesichert hat. In vielen Fällen haben die Auszüge aus der elterlichen Wohnung aber Flucht- oder Vertreibungscharakter. Für vorbereitende Planungen und Auseinandersetzungen mit Verwaltungen bleibt keine Zeit. In der Konsequenz leben viele junge Erwachsene nach Verlassen der Herkunftsfamilie ganz ohne Unterkunft auf der Straße oder eben in außerordentlich prekären Wohn- und Lebensverhältnissen, die nicht selten von Gewalt und Missbrauch begleitet werden.
„Um in dieser schwierigen Lage nach Lösungen zum Nutzen der betroffenen Menschen bei drohendem Wohnungsverlust zu suchen, ist eine Vernetzung der Akteure vor Ort, also der kommunalen Fachstellen, der ARGEn und der Wohnungslosenhilfe unserer Meinung nach unbedingt geboten“, sagt Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W. „Zu viele Menschen sind unserer Schätzung nach vom Wohnungsverlust unmittelbar bedroht. Wir schätzen mindestens 60.000 Haushalte mit ca. 120.000 Personen, es können aber auch bis zu 120.000 Haushalte mit bis zu 235.000 Personen sein. Diesem Bedarf stehen zu wenige organisierte Präventionshilfen gegenüber.“

Forderungen
Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. fordert:

  • Präventionsstellen bei den Kommunen, die sich um den Wohnungserhalt und die Wohnungssicherung aller sog. Wohnungsnotfälle kümmern.
  • ein Anheben der Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherungsleistungen, die den steigenden Lebenshaltungskosten sowie insb. den gestiegenen Stromkosten Rechnung tragen
  • keine Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft
  • Festlegung der Mietobergrenzen (MOG) nach verbindlichen Kriterien und sozialräumliche Differenzierung der Mietobergrenzen
  • keine pauschalen Umzugsaufforderungen, Einzelfallprüfung zur Angemessenheit der Miete; bei Überschreiten der MOG keine Kürzung der Kosten der Unterkunft ohne ein tatsächliches Vorhandensein von alternativem Wohnraum
  • Übernahme der Betriebs- und Heizkosten in der tatsächlichen Höhe
  • Fälligkeit von Darlehen für Mietkautionen und Mietschulden erst nach Ende der Hilfebedürftigkeit oder Rückerstattung der Mietkaution
  • Übernahme von Schulden für Unterkunft und Heizung nicht nur auf Darlehensbasis, sondern auch als Beihilfe
  • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung bei U-25-Jährigen auch dann, wenn der kommunale Träger vor Umzug nicht zugestimmt hat und die in §§ 22 Abs. 2a SGB II genannten Bedingungen gegeben sind

Bielefeld / Hannover, den 06. Mai 2009
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Die BAG Wohnungslosenhilfe ist die bundesweite Dachorganisation der Einrichtungen und der sozialen Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie der verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich. Unsere Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.200 Dienste und Einrichtungen, dazu gehören ambulante Fachberatungsstellen, Angebote des Betreuten Wohnens, stationäre Einrichtungen mit Heimen und Wohnhäusern, Projekte für junge Erwachsene, spezifische Angebote für wohnungslose Frauen, medizinische Hilfen für Wohnungslose, Betriebe und Projekte zur beruflichen und beschäftigungsbezogenen Qualifizierung und Integration.


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