Arm, alleinstehend, wohnungslos
Sozial- und Gesundheitsreform in weiten Teilen nachteilig für alleinstehende Wohnungslose - Bundestagung der Wohnungslosenhilfe in Potsdam eröffnet
Bielefeld/Potsdam, 07.11.2007. Heute ist in Potsdam mit knapp 600 Teilnehmenden und Mitwirkenden aus Sozialarbeit, Verbänden, Wissenschaft, Verwaltung und Politik die bislang größte Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) eröffnet worden.
„Ist soziale Integration noch möglich?“ lautet die zentrale Frage des dreitägigen bundesweiten Kongresses. In den letzten Jahren, insbesondere durch die Reform der Sozialgesetzgebung und die Gesundheitsreform hat es tiefe Einschnitte in das System der sozialen Sicherung und Unterstützung vor allem in den Bereichen Arbeit, Existenzsicherung, Wohnen und Gesundheit gegeben, wobei woh-nungslose Männer und Frauen und Menschen in Wohnungsnot weiter ins Abseits gedrängt worden sind. Die größte Not kann oft nur durch private Wohltätigkeit gelindert werden.
„Wohnungslosenhilfe ist für sozial Ausgegrenzte das letzte Auffangnetz. Deswegen sehen wir uns angesichts der schwierigen Ausgangslage besonders herausgefordert, Wege und Maßnahmen gegen eine weitere Ausgrenzung eines Teils der Bevölkerung zu entwickeln“, erklärte Renate Walter-Hamann, Vorsitzende des Verbandes, zu Beginn der Tagung in Potsdam.
Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. fordert:
- eine auf die Bedarfslage wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen abgestimmte Wohnungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden
- Präventionsstellen bei den Kommunen, die sich um den Wohnungserhalt aller Wohnungsnotfälle, auch der Einpersonenhaushalte kümmern
- gezielte Förderprogramme für langzeitarbeitslose Wohnungslose
- die Befreiung von Zuzahlungen und Praxisgebühren für Bezieher und Bezieherinnen von SGB II - und SGB XII - Leistungen sowie eine reguläre Finanzierung der niedrigschwelligen medizinischen Projekte für Wohnungslose durch Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Kommunen
Weniger wohnungslose Familien, mehr wohnungslose Alleinstehende
Positiv zu bewerten ist nach Auffassung der BAG W der seit nunmehr zehn Jahren zu beobachtende Rückgang der Zahl der Wohnungslosen.
Die Zahl der in Deutschland wohnungslos gewordenen Menschen in Ein- und Mehrpersonenhaushalten ist von 2005 auf 2006 um 2,7 % gesunken (2005: 261.000; 2006: 254.000).
„Diese positive Entwicklung gilt leider nicht für die alleinstehenden Wohnungslosen, also für den Personenkreis, der von der Wohnungslosenhilfe betreut wird: Die Zahl der alleinstehenden Wohnungslosen ist insgesamt leicht um 2,3 % gestiegen (2005:129.000; 2006: 132.000). Ca. 18.000 Menschen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W.
Die Zahl der wohnungslosen Aussiedler, die nach Zuwanderung wohnungslos blieben, hat sich aufgrund des drastischen Rückgangs der Zuwanderung zwischen 2004 und 2006 um ca. 90 % bis auf ca. 11.000 Menschen (2006) verringert.
Bis zu 235.000 Menschen 2007 von Wohnungsverlust bedroht
Insgesamt stellt die BAG Wohnungslosenhilfe eine Verlagerung der Wohnungsnotfallproblematik fest, von der akuten Wohnungslosigkeit hin zu den notwendigen Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlusten. Specht: „Das Hauptübel in vielen Städten sind die zu niedrig angesetzten Mietobergrenzen für ALG II – Haushalte. Hinzu kommen die zu geringen Regelleistungen, die einfach nicht ausreichen, um gestiegene Energiekosten und gestiegene Mietpreise auszugleichen.“
Mieten und Kautionen werden für Bezieher von SGB II – Leistungen trotz Zusagen oft zu spät gezahlt.
Mietkautionen müssen sofort in Raten zurückgezahlt werden, die vom Regelsatz abgezogen werden. Dieser rechtswidrige monatliche Einbehalt nach Gewährung von Mietkautionen als Darlehen scheint gängige Praxis zu sein. Es gibt nur ganz selten Umzugsbeihilfen.
Insgesamt sind die Bearbeitungszeiträume zu lang und zu bürokratisch.
„Zu viele Menschen sind unserer Schätzung nach vom Wohnungsverlust unmittelbar bedroht: nach unserer Schätzung sind dies zwischen 60.000 und 120.000 Haushalte mit mindestens 120.000 bis zu 235.000 Personen. Diesem Bedarf stehen zu wenige organisierte Präventionshilfen gegenüber.“ Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. fordert Präventionsstellen bei den Kommunen, die sich um den Wohnungserhalt und die Wohnungssicherung aller sog. Wohnungsnotfälle kümmern: der Bezieher von ALG II, der Bezieher von Grundsicherungsleistungen, aber auch der Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine Transferleistungen bekommen. „Unserer Meinung nach sind die ARGEn damit überfordert. Bei drohendem Wohnungsverlust ist eine schnelle Intervention unabdingbar. Deswegen sollten die Gerichte bei bedrohten Wohnverhältnissen ihre Meldung an eine zentrale Stelle geben können“, so Thomas Specht.
In ihrem auf der Tagung vorgestellten wohnungspolitischen Programm fordert die BAG W von Bund, Ländern und Gemeinden eine auf die Bedarfslage wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen abgestimmte Wohnungspolitik.
Die Aufgaben zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit stellen aber auch eine große Herausforderung für die freien Träger der Wohnungslosenhilfe dar: „Bisher konzentrierte sich die Wohnungslosenhilfe auf die Versorgung bereits wohnungslos gewordener Menschen. Erforderlich ist aber ein stärkeres Engagement im Bereich der Prävention. Wohnungslosenhilfe kann dabei ihr fachliches Know-How in der Hilfe für extrem ausgegrenzte Personen einbringen.“
Dies ist sicherlich umso mehr gefragt, als nicht allein wirtschaftliche Gründe zum Verlust der Wohnung führen. Der wichtigste Auslöser für die Wohnungslosigkeit von Frauen ist trotz des Gewaltschutzgesetzes die Gewalt entweder in der Ehe/Partnerschaft oder bei den jungen Frauen, die Gewalt in der Herkunftsfamilie. Die gewaltbedingten Wohnungsverluste sind bei den Frauen auf gut 16% in 2005 gestiegen.
Ohne Wohnung keine Arbeit
Auch wenn die Wohnungslosigkeit in den letzten Jahren rückläufig war, hat sich die soziale Ausgrenzung der bereits Wohnungslosen weiter verschärft: Nur ca. 10 % der Wohnungslosen beziehen ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Gelegenheitsarbeiten, über 60% sind auf SGB II und XII Leistungen angewiesen und sogar 18 % verfügen über keinerlei Einkommen und müssen sich irgendwie über Wasser halten. Dieser Anteil extrem Ausgegrenzter ist seit 2003 (ca. 10%) deutlich gestiegen.
Renate Walter-Hamann: „Mit der Einführung des SGB II haben sich die Integrationschancen wohnungsloser Menschen in den Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert. Die Arbeitshilfen aus dem früheren BSHG sind in das SGB II verlagert worden mit der Folge, dass die Träger der Grundsicherung vielerorts die vorhandenen Arbeitshilfen gar nicht oder nur verzögert weiterfinanzieren. Zudem werden wohnungslose Menschen in stationären Einrichtungen durch eine unklare Regelung in § 7 Abs.4 SGB II trotz Erwerbsfähigkeit – je nach Auslegung vor Ort - von Ansprüchen nach SGB II ausgeschlossen. Wohnungslose werden, wenn überhaupt, primär in 1 €-Euro-Jobs vermittelt, deren Laufzeit für eine Integration in den Arbeitsmarkt allerdings zu kurz angelegt ist. Es fehlen gezielte Förderprogramme für langzeitarbeitslose Wohnungslose.“
Deutschland auf dem Weg in eine Armenmedizin
Seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 hat sich der Gesundheitszustand der wohnungslosen Männer und Frauen weiter verschlechtert.
„Die prekäre medizinische Versorgung Wohnungsloser kann offensichtlich nur dann etwas entschärft werden, wenn es vor Ort ein niedrigschwelliges medizinisches Versorgungsangebot für Wohnungslose gibt oder die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe für ihre Klientinnen und Klienten in Vorleistung gehen - sei es durch die Übernahme von Praxisgebühren oder die Gewährung von Darlehen zur Begleichung des Eigenanteils an den Gesundheitskosten, den auch Wohnungslose zahlen müssen. Dies kann und wird aber für die Einrichtungen keine Dauerlösung sein können, da ihnen dazu einfach die finanziellen Mittel fehlen. Außerdem greift diese befristete Scheinlösung auch nur bei den KlientInnen/PatientInnen, die eine feste Anbindung an eine ambulante Beratungsstelle haben oder in einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind. Für diejenigen, die bereits in der Vergangenheit nur schwer in das reguläre Gesundheitssystem zu integrieren waren, ist die Hürde zum Arztbesuch nahezu unüberwindlich geworden“, sagte Werena Rosenke, stellv. Geschäftsführerin der BAG W.
Letztlich stehen auch die in den vergangenen Jahren von der Wohnungslosenhilfe unternommenen Bemühungen um eine niedrigschwellige medizinische Versorgung Wohnungsloser und ihre Reintegration in die medizinische Regelversorgung auf dem Spiel. Zum einen sind diese Projekte größtenteils nicht dauerhaft finanziell gesichert, zum anderen gibt es eine deutliche Zunahme von einkommensarmen, aber nicht unbedingt wohnungslosen Patientinnen und Patienten, die sich einen normalen Arztbesuch mit Praxisgebühr und ein kostenpflichtiges Arzneimittel aus der Apotheke nicht mehr leisten können. Diese zusätzliche Inanspruchnahme kann das System der niedrigschwelligen medizinischen Hilfen für wohnungslose Patientinnen und Patienten nicht schultern.
Um der Ausgrenzung Wohnungsloser aus der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken fordert die BAG W die Wiedereinführung der Befreiung von Zuzahlungen und Praxisgebühren für Bezieher und Bezieherinnen von SGB II - und XII – Leistungen sowie eine reguläre Finanzierung der niedrigschwelligen medizinischen Projekte für Wohnungslose durch Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Kommunen, denn die Projekte können nicht auf Dauer von Spenden und dem Engagement freier Träger existieren.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Werena RosenkeLtg. Presse/ÖA, stellv. GF, Mobil 0171-4767582
Die BAG Wohnungslosenhilfe ist die bundesweite Dachorganisation der Einrichtungen und der sozialen Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie der verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich. Unsere Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.200 Dienste und Einrichtungen, dazu gehören ambulante Fachberatungsstellen, Angebote des Betreuten Wohnens, stationäre Einrichtungen mit Heimen und Wohnhäusern, Projekte für junge Erwachsene, spezifische Angebote für wohnungslose Frauen, medizinische Hilfen für Wohnungslose, Betriebe und Projekte zur beruflichen und beschäftigungsbezogenen Qualifizierung und Integration.
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