Pressemitteilung vom 21.11.2005:

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe:
Integration statt Ausgrenzung – Gerechtigkeit statt Almosen

Bundestagung der Wohnungslosenhilfe in Göttingen eröffnet

Bielefeld/ Göttingen, 21.11.2005 „Wir fordern Solidarität mit denen, die in der Leistungsgesellschaft sonst nicht mithalten können. Soziale Gerechtigkeit statt Almosen ist gerade für die Wohnungslosenhilfe ein so elementares Prinzip, da bis vor wenigen Jahren Wohnungslosigkeit nicht als soziales Problem, sondern als selbstverschuldetes Schicksal oder gar als Persönlichkeitsstörung galt“, sagte Renate Walter-Hamann, Vorsitzende der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) anlässlich der Eröffnung der diesjährigen Bundestagung des Dachverbandes der Wohnungslosenhilfe in Deutschland.

Der Titel der BAG W - Tagung bringt die Kritik der Wohnungslosenhilfe an dem Umbau der sozialen Sicherungssysteme auf den Punkt. Das Bedarfsdeckungsprinzip der Sozialhilfe ist sukzessive aufgegeben worden. Gleichzeitig wächst die Zahl derjenigen, die in der weltweiten Konkurrenzgesellschaft nicht mehr mithalten können. Strukurelle Massenarbeitslosigkeit, Dequalifizierung, Zwangsmobilität sind aktuelle Erscheinungen der Globalisierung und natürlich gehören dazu auch die psychosozialen Folgen für all diejenigen, die dem Wettlauf der Leistungsfähigkeit nicht gewachsen sind. Genau an diesem Punkt, an dem nun Solidarität und Unterstützung gefragt wären, werden sie aufgekündigt: Tiefe Einschnitte ins System der sozialen Sicherung und Unterstützung vor allem in den Bereichen Arbeit, Existenzsicherung und Gesundheit drängen die bereits besonders Marginalisierten weiter ins Abseits. Die größte Not kann oft nur durch private Wohltätigkeit gelindert werden.

Trotz abnehmender Wohnungslosigkeit Verstetigung und Zunahme von Armut

Schätzung Zahl der Wohnungslosen 2003 und 2004
HaushaltsstrukturSchätzung 2003Schätzung 2004
 
Wohnungslose in Mehrpersonenhaushalten167.000148.000
wohnungslose Einpersonenhaushalte143.000144.000
davon Frauen: 33.000 (23 %)
Wohnungslose in Ein- und Mehrpersonenhaushalten
(ohne wohnungslose Aussiedler)
310.000292.000
davon Frauen: 67.000 (23 %)
und Kinder/Jugendliche: 64.000 (22%)
Wohnungslose Aussiedler65.00053.000
Wohnungslose insgesamt375.000345.000


Die Gesamtzahl der Wohnungslosen in Deutschland, einschließlich wohnungsloser Aussiedler, ist von 2003 auf 2004 um ca. 8,0 % von ca. 375.000 (2003) auf 345.000 (2004) gesunken. Dieser Rückgang ist allerdings bei der Gruppe der nicht zugewanderten Wohnungslosen mit ca. 6 % geringer: Ihre Zahl sank von 310.000 im Jahr 2003 auf 292.000 in 2004.

Diese Entwicklung gilt aber nicht für die alleinstehenden Wohnungslosen, also für den Personenkreis, der von den in Göttingen tagenden sozialen Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe betreut wird: Die Zahl der alleinstehenden Wohnungslosen stieg insgesamt leicht an (0,7%): von 143.000 in 2003 auf 144.000 in 2004.

„In 2006 könnte sich der Rückgang der allgemeinen Wohnungslosenzahlen weiter verlangsamen und zwar in Folge der ab 2006 erwartbaren Wohnungsmarkteffekte von Hartz IV. Das verfügbare Haus-haltseinkommen wird tendenziell sinken, während die Preise am Wohnungsmarkt wieder verstärkt anziehen“, erläuterte Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W.

Die BAG W fordert von der neuen Bundesregierung die überfällige Einführung einer bundesweiten, nach Bundesländern differenzierten Bundeswohnungslosenstatistik, um die Entwicklung besser beobachten zu können

Verfestigung von Armut

Auch wenn die Wohnungslosigkeit in den letzten Jahren rückläufig war, ist zugleich die Zahl derer, die extrem lange wohnungslos sind, d.h. fünf Jahre und länger, seit 1993 nahezu unverändert geblieben. Der aktuelle Statistikbericht der BAG W belegt, dass die Zahl derer, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, Platte machen, nach einem Rückgang zwischen 1993 und 1998 wieder ansteigt und sich mit fast 30 % dem Stand von 1993 annähert.

Mietschulden sind inzwischen der mit Abstand wichtigste formale Grund für den Wohnungsverlust, wobei die Zahl der Räumungen wegen Mietschulden vor allem bei den Frauen seit 1998 stark angezogen hat.

Die ökonomische und damit einhergehend auch die soziale Lage der Klientel der Wohnungslosenhilfe ist katastrophal: Nach wie vor sind ca. zwei Drittel der Klientel auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld angewiesen. Lediglich 4 % der alleinstehenden Wohnungslosen erlangen ihr Einkommen durch Erwerbstätigkeit bzw. Berufstätigkeit.

Gerechtigkeit statt Almosen

In ihrem Grußwort an die BAG W Bundestagung betont Sozialministerin Ulla Schmidt: „Auf soziale Leistungen besteht ein Anspruch, sie sind kein Almosen.“ Deswegen fordert die BAG W von der neu-en Bundesregierung die Novellierung von Hartz IV und der Sozialhilfe. Nach einem Jahr Hartz IV haben sich die Befürchtungen der BAG W leider bestätigt: Erwerbsfähige Wohnungslose in Heimen werden nach sechs Monaten von Rechtsansprüchen des SBG II ausgeschlossen, die Präventionsregelungen zur Verhinderung von Wohnungsverlust haben sich verschlechtert und Unklarheiten im Bereich der Wohnungslosen ohne eigene Meldeadresse führen zu Zuständigkeitsproblemen.

Die BAG W fordert daher die Bundesregierung auf,

  • die Diskriminierung erwerbsfähiger Wohnungsloser in Heimen aufzuheben und die Sechs-Monatsfrist zu streichen
  • die bewährte und Kosten sparende Regelung des früheren BSHG zur Verhinderung von Wohnungsverlusten auch ins SGB II und SGB XII zu übernehmen sowie
  • die Aufenthaltsregelungen des BSHG, die an den tatsächlichen Aufenthalt anknüpften, entsprechend ins SGB II zu übernehmen.

BA soll Arbeitshilfen fördern und mit der Wohnungslosenhilfe kooperieren

Die BAG W fordert spezifische Arbeitshilfen für den Personenkreis der wohnungslosen Menschen. Nachdem die Bundesagentur für den Großteil der Arbeitshilfen zuständig sei, müsse die Bundesagentur sich auch an der Finanzierung der bisher ausschließlich von der Sozialhilfe finanzierten Arbeitshilfen beteiligen. „Diese wichtigen Maßnahmen zur Integration Wohnungsloser sind in vielen Bundesländern schon aufgrund von Zuständigkeitskonflikten weggebrochen. Dieser Trend muss dringend gestoppt werden“, so Specht-Kittler.

Darüber hinaus fordert die BAG W verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen den Arbeitsagenturen und den sozialen Diensten der Wohnungslosenhilfe. „Die Dienste der Wohnungslosenhilfe haben das Know-how, das die Mitarbeiter der BA nicht besitzen und auch nicht erwerben müssten“, sagte Thomas Specht-Kittler.

Medizinischer Unterversorgung aktiv entgegenwirken

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die medizinische Versorgung für Wohnungslose weiter erschwert.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Die Bestimmungen des GMG sind bei einem Leben in Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung nicht umsetzbar, ohne dass sie zu unverantwortlich hohen gesundheitlichen Gefahren und finanziellen Belastungen für die betroffenen Männer und Frauen führen. Gleiches lässt sich für die Chronikerregelung und die „Gesetzlichen Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und den zugelassenen Ausnahmen („Ausnahme-Liste“)“ feststellen.

Letztlich stehen auch die in den vergangenen Jahren von der Wohnungslosenhilfe unternommenen Bemühungen um eine niedrigschwellige medizinische Versorgung Wohnungsloser und ihre Reintegration in die medizinische Regelversorgung auf dem Spiel.

Um der medizinischen Unterversorgung Wohnungsloser aktiv entgegenzuwirken fordert die BAG W:

  • die Wiedereinführung der Befreiung von Zuzahlungen und Praxisgebühren für Sozialhilfebezieher und –bezieherinnen
  • die Berücksichtigung der Bedarfe und Krankheitsbilder wohnungsloser und sozial ausgegrenzter PatientInnen
  • die Entbürokratisierung der sog. Chronikerregelung, damit sie bei Wohnungslosen überhaupt greifen kann
  • eine reguläre Finanzierung der niedrigschwelligen medizinischen Projekte für Wohnungslose durch Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Sozialhilfeträger, denn die Projekte können nicht auf Dauer von Spenden und dem Engagement freier Träger existieren.

Die Vorsitzende der BAG W, Renate Walter-Hamann: „Wir wollen Ministerin Schmidt beim Wort nehmen. Die große Koalition hat die gesetzgeberische Verantwortung, Hartz IV und die Gesundheitsreformen so auszugestalten, dass auch die Lebensrealität der wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger erreicht wird.“

Bielefeld, den 21.11.2005
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Das vollständige Tagungsprogramm der BAG W – Bundestagung sowie den im Pressetext erwähnten Statistikbericht der BAG W finden Sie auf der Website www.bagw.de.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Werena Rosenke, stellv. Geschäftsführerin BAG W, Ltg. Presse und ÖA, Durchwahl 0521-1439611.


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