Kooperation und Bündnisse gegen Wohnungslosigkeit
Bundestagung der Wohnungslosenhilfe in Köln
Köln. Über 500 Teilnehmer haben sich in Köln zur Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) versammelt. Nach Schätzung der BAG W gibt es im Jahr ca. 550.000 wohnungslose Menschen, davon 260.000 Personen in Mehrpersonenhaushalten und 180.000 alleinstehende Wohnungslose sowie 110.000 Aussiedler in Übergangsunterkünften.
Kooperationen, Hilfeverbünde und politischen Bündnisse sind Voraussetzung dafür, dass das Recht auf Wohnen und Arbeit für benachteiligte Gruppen der Bevölkerung verwirklicht werden kann – so lautet eines der zentralen Ergebnisse des Kongresses. "Bedarfsgerechte Hilfeangebote für Menschen mit komplexem Hilfebedarf sind nur als verlässlich koordinierte Leistung aller Beteiligten möglich: Der Wohnungslosenhilfe, der angrenzenden Hilfesysteme, der Kommunen, der Initiativen der Selbstorganisation und der ehrenamtlichen Angebote", erklärte Martin Berthold, Vorsitzender der BAG Wohnungslosenhilfe. Jedoch – so eine Befürchtung des Verbandes, Kooperation und Ressourcenbündelung können auch nur eine beschönigende Umschreibung von Rationalisierung und Kostenersparnis zum Nachteil der Klientel der Wohnungslosenhilfe sein.
Hilfe aus einer Hand
Zum 1. August d. Jahres tritt endlich die neue Rechtsverordnung zum § 72 Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) in Kraft. Der § 72 BSHG ist die zentrale Arbeitsgrundlage der Wohnungslosenhilfe, regelt er doch die „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“. Der große Fortschritt der reformierten Verordnung ist die Abwendung von der bisherigen stigmatisierenden Bestimmung der Anspruchsberechtigten als „Nichtsesshafte“. Wohnungslosigkeit wird damit endgültig als soziales Problem anerkannt, die oft praktizierte Unterscheidung zwischen „freiwilligen“ Obdachlosen, den sog. „Nicht-Sesshaften“ und den „unfreiwillig“ obdachlosen Familien wird faktisch aufgehoben. Damit entspricht diese Reform endlich den seit Jahren erhobenen Forderungen der Wohnungslosenhilfe. Nun ist aber jedes einzelne Bundesland gefordert! Die Bundesländer müssen eine Änderung ihrer Landesausführungsverordnungen auf den Weg bringen, die die Schaffung einer einheitlichen Zuständigkeit für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vorsieht. Die BAG W fordert eine einheitliche gesetzliche Zuständigkeit für die Hilfen. Heinrich Holtmannspötter: „Diese ´Hilfe aus einer Hand` ist um so notwendiger, da es jetzt erst recht um die einheitliche Auslegung der abstrakten Anspruchsgrundlagen geht. Es darf nicht dazu kommen, dass die wohnungslosen Bürgerinnen durch ein Finanzierungsgerangel zwischen Kommune und überörtlichem Kostenträger doch wieder als sog. „Nicht-Sesshafte“ stigmatisiert werden!“
Reform des Wohnungsbaurechts und das Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt“
Verbesserungen für Wohnungslose, aber weiterhin mangelhafte Finanzausstattung , Uneindeutigkeiten im Detail und Vernachlässigung der Sozialen Arbeit, so die Bewertung der BAG W.
Die BAG Wohnungslosenhilfe begrüßt es sehr, dass nun Wohnungslose und andere Haushalte mit geringem Einkommen als Zielgruppe ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Nun kommt es darauf an, dass die Bundesregierung bei den von ihr festgestellten Einkommensgrenzen für den Zugang zum sozialen Wohnungsbau bleibt. Martin Berthold: „Werden die Einkommensgrenzen angehoben, dann lässt sich das wichtige Ziel der Reform, Menschen mit geringem Einkommen zu versorgen, nicht erreichen.“ Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kooperationsvertrag unter Beteiligung sozialer Träger ist ein richtiger Schritt, um den Zugang und die Integration einkommensschwacher, sozial benachteiligter und z.T. stigmatisierter Personengruppen in die Bestände der sozialen Wohnraumförderung zu gewährleisten. Für die nachhaltige Entwicklung der Wohnungsbestände und der Wohnquartiere sind die im Gesetz vorgesehene Stärkung der Gruppenselbsthilfe und die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes wesentliche Bausteine.
"Diese positiven Maßnahmen dürfen aber nicht konterkariert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mit der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen - ein im ganzen Gesetzentwurf immer wieder formuliertes Ziel - nicht das andere wichtige Ziel, die Wohnungsversorgung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten untergraben wird. Wir appellieren deshalb dringend an die Bundesregierung sicherzustellen, dass nicht-investive Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und -stabilisierung, also die soziale Arbeit, die Gemeinwesenarbeit und das Quartiersmanagement finanziert und gefördert werden," erklärte Martin Berthold.
Finanzausstattung unzureichend
Mit dem unzureichenden Betrag von 460 Mio DM im Jahr für die soziale Wohnraumförderung verabschiedet sich der Bund faktisch, trotz der positiven Ansätze in der sozialen Wohnraumversorgung, aus der Wohnungspolitik. Dies ist umso dramatischer, da bis 2003 ein Großteil der vorhandenen 2,1 Mio Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung fallen. Nur einen kleinen Teil der ausgelaufenen Bindungen wird man durch die eingeplanten Fördermittel ausgleichen können. Nach Einschätzung der BAG W sind pro Jahr mindestens 1,5 Mrd DM vom Bund aufzuwenden, um den Anspruch der sozialen Gerechtigkeit in der Wohnungsversorgung zu erfüllen.
Endlich bundesweite Wohnungsnotfallberichterstattung einführen
In ihrem jüngst veröffentlichten "Ersten Reichtums-/Armutsbericht" stellt die Bundesregierung selbst fest, dass es keine Zahlen zum Ausmaß der Wohnungsnot in Deutschland gibt. Lediglich die BAG W veröffentlicht jährlich eine Schätzung zur Zahl der Wohnungslosen, um auf die ungefähre Dimension des Problems zu verweisen. Seit Jahren fordert die BAG eine amtliche Wohnungslosenstatistik als Planungsgrundlage für Bund und Länder sowie als Grundlage einer kommunalen Wohnungshilfeplanung, die es ermöglichen würde, stimmige kommunale Wohnraumversorgungskonzepte zu erarbeiten. „Dadurch, dass NRW-Sozialminister Schartau sich auf unserer Bundestagung ausdrücklich für die Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik ausgesprochen hat, fühlen wir uns in unserer Forderung sehr bestärkt“, sagte Heinrich Holtmannspötter.
Dokumentation der Hilfe für Wohnungslose
Die Bundesregierung selbst hat in ihrem „Armuts-/Reichtumsbericht“ den Mangel an zuverlässlichen Daten zu den Gründen und zum Verlauf der Wohnungslosigkeit beklagt. Die BAG Wohnungslosenhilfe hat ein eigenes Dokumentationssystem zur Wohnungslosigkeit über Jahre unterhalten. Diese Daten bilden auch die Grundlage für den Regierungsbericht. Nun droht dieses Dokumentationssystem aber auf Grund mangelhafter Finanzierung zusammenzubrechen. „Die Bundesregierung ist in der Pflicht, durch eine entsprechende finanzielle Unterstützung verantwortlich dazu beizutragen, dass uns die absolut notwendigen Informationen zu den Gründen und zum Verlauf der Wohnungslosigkeit und damit zur Optimierung des Hilfeprozesses nicht verloren gehen“; stellte Heinrich Holtmannspötter fest.
Heinrich Holtmannspötter: „Wir vermissen im Reichtums-/Armutsbericht der Bundesregierung die Würdigung und bewusste politische Wahrnehmung der Menschen in besonderen Lebenslagen von Armut und sozialer Ausgrenzung. Sie sind an vielen Stellen in dem Bericht zur Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit/Wohnungsnot, Gesundheit etc. zwar erwähnt, aber marginalisiert. Diese Menschen brauchen mehr als einen Teil Arbeit, einen Teil Wohnung, einen Teil Gesundheit, da sich das Leben eben nicht additiv wieder zusammensetzen lässt. Sie brauchen eine hoffnungsvolle Lebensperspektive. Das setzt eine ganzheitliche Betrachtungsweise voraus.“ Die BAG W fordert deshalb, dass in den künftigen Reichtums-/Armutsberichten, die besonderen Lebenslagen der Wohnungslosen explizit thematisiert werden.
Direkte und strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose
Von 1989 bis 2000 sind mindestens 107 wohnungslose Menschen von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene getötet worden und wurden 203 Wohnungslose Opfer schwerer körperlicher Gewalt. Im letzten Winter sind mindestens acht Wohnungslose auf der Straße erforen.
Martin Berthold: „Wir fordern in den Städten und Gemeinden ein Klima der Toleranz und der Zivilcourage - gegen das Klima der Gewalt und Ausgrenzung. D.h. ganz konkret: Erhalt der Freizügigkeit auf den Straßen - die diskriminierenden und rechtswidrigen Straßensatzungen müssen außer Kraft gesetzt werden und es muss Schluss sein mit der Vertreibung Wohnungsloser aus den Innenstädten. Die Landesinnenminister sind in der Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste kommunale Straßensatzungen außer Kraft zu setzen. Strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose darf nicht geduldet werden: d.h. es sollten dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für jeweils nur eine kleinere Zahl von Wohnungslosen geschaffen werden. Es muss ein Bleiberecht geben, d.h. keine rechtswidrige Befristung des Aufenthaltes auf einen oder wenige Tage pro Monat.“
Köln/Bielefeld, 20.06.2001
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Bei Nach- und Rückfragen Frau Werena Rosenke
Tel. (0521) 1 43 96-11 oder info@bagw.de
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