Pressemitteilung vom 16.05.2001:

Reform des Wohnungsbaurechts

BAG Wohnungslosenhilfe: Deutliche Verbesserungen für Wohnungslose
Aber weiterhin mangelhafte Finanzausstattung und Uneindeutigkeiten im Detail

Bielefeld/Berlin. Anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Reform des Wohnungsbaurechts begrüßt es die BAG Wohnungslosenhilfe, dass nun Wohnungslose und andere Haushalte mit geringem Einkommen als Zielgruppe ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Die Zielgruppe sollte aber nach Überzeugung der BAG auch die Menschen in unzumutbaren Wohnverhältnissen einschließen.

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kooperationsvertrag unter Beteiligung sozialer Träger ist ein richtiger Schritt, um den Zugang und die Integration einkommensschwacher, sozial benachteiligter und z.T. stigmatisierter Personengruppen in die Bestände der sozialen Wohnraumförderung zu gewährleisten. Für die nachhaltige Entwicklung der Wohnungsbestände und der Wohnquartiere sind die im Gesetz vorgesehene Stärkung der Gruppenselbsthilfe und die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes wesentliche Bausteine.

"Diese positiven Maßnahmen dürfen aber nicht konterkariert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mit der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen - ein im ganzen Gesetzentwurf immer wieder formuliertes Ziel - nicht das andere wichtige Ziel, die Wohnungsversorgung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten untergraben wird. Die soziale Stabilität und die Wohnungsversorgung sozial benachteiligter Bürgerinnen und Bürger sind zwei gleichberechtigt zu verwirklichende Ziele einer sozialen Wohnraumversorgung. Wir appellieren deshalb dringend an die Bundesregierung sicherzustellen, dass nicht-investive Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und -stabilisierung, also die Förderung der sozialen Arbeit, der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagement finanziert und gefördert werden. Dies kann unserer Meinung nach entweder im Rahmen des Wohnungsbaurechts oder im Rahmen einer Reform des Bundessozialhilfegesetzes geschehen", erklärte Thomas Specht-Kittler, stellvertretender Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe.

Finanzausstattung unzureichend

Mit dem Bagatellbetrag von 460 Mio im Jahr für die soziale Wohnraumförderung verabschiedet sich der Bund faktisch, trotz der positiven Ansätze in der sozialen Wohnraumversorgung, aus der Wohnungspolitik. Dies ist umso dramatischer, da bis 2003 ein Großteil der vorhandenen 2,1 Mio Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung fallen. Nur einen kleinen Teil der ausgelaufenen Bindungen wird man durch die eingeplanten Fördermittel ausgleichen können. Nach Einschätzung der BAG W sind pro Jahr mindestens 1,5 Mrd DM vom Bund aufzuwenden, um dem Anspruch der sozialen Gerechtigkeit in der Wohnungsversorgung gerecht zu werden.

Ebenso notwendig ist ein Mindestkontingent von langfristig sozial gebundenem Wohnraum, d.h. Wohnraum der mindestens für 15 Jahre zur sozialen Wohnraumversorgung zur Verfügung steht. Mit der Reform will die Bundesregierung aber gerade die langfristige Bindung im Rahmen des sog. 1. Förderweges aufgeben und durch die vereinbarte - in der Konsequenz dann deutlicher kürzere - Bindung ersetzen. Diese Maßnahmen werden diejenigen treffen, die am dringendsten auf einen Bestand an preiswertem, bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind: Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Behinderte, Wohnungslose und in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Menschen.

Endlich bundesweite Wohnungsnotfallberichterstattung einführen

In ihrem jüngst veröffentlichten "ersten Reichtums-/Armutsbericht" stellt die Bundesregierung selbst fest, dass es keine Zahlen zum Ausmaß der Wohnungsnot in Deutschland gibt. Lediglich die BAG W veröffentlicht jährlich eine Schätzung zur Zahl der Wohnungslosen, um auf die ungefähre Dimension des Problems zu verweisen. Seit Jahren fordern wir eine amtliche Wohnungslosenstatistik als Planungsgrundlage für Bund und Länder sowie als Grundlage einer kommunalen Wohnungshilfeplanung, die es ermöglichen würde, stimmige kommunale Wohnraumversorgungskonzepte zu erarbeiten.

Bielefeld, den 16.05.2001
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Werena Rosenke, Pressereferentin
(0521)1 43 96-11


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