Pressemitteilung vom 19.12.2000:

Bilanz eines Jahrzehnts der direkten und strukturellen Gewalt gegen Wohnungslose

Auch zahlreiche Fälle rechtsextrem motivierter Gewalttaten

Allein im Jahr 2000 hat es mindestens vier Morde an Wohnungslosen gegeben. Nach Recherchen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) setzen diese aktuellen Gewalttaten eine schon seit Jahren andauernde Entwicklung fort, die übrigens die west- und ostdeutschen Bundesländer gleichermaßen betrifft. Von 1989 bis 2000

  • sind mindestens 107 wohnungslose Menschen von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene getötet worden und
  • wurden 203 Wohnungslose Opfer schwerer körperlicher Gewalt

Von 1991 bis 2000

  • sind mindestens 189 Wohnungslose auf der Straße erfroren

Ein großer Teil der Täter legt ein Verhalten an den Tag, das rechtsextremen Ideologien entspricht, ohne dass die Täter in entsprechenden Organisationsstrukturen verankert sind. Armut, soziale Ausgrenzung, Wohnungslosigkeit gelten den Tätern als Beweis für die Minderwertigkeit des Opfers, die zugleich Legitimation für die Täter ist. Der kleinere Teil der Täter, ohne diesen exakt beziffern zu können - ist offen rechtsextremistisch motiviert.
Ihre Taten bezeichnen sie häufig als "Pennerklatschen" - ein Begriff der das Ausmaß der Menschenverachtung und des blinden Hasses ausdrückt: Die Opfer, oft wehrlos, weil im Schlaf überfallen, krank, körperlich geschwächt oder auch alkoholisiert werden von den Tätern, bestückt mit Springerstiefeln, zu Tode getreten, ihre Schädel werden mit Baseball-Schlägern zertrümmert. Sie werden gefoltert, mit Benzin übergossen - ihre Körper sind oftmals bis zur Unkenntlichkeit malträtiert worden.
Die Morde und Überfälle werden in den meisten Fällen von jungen Männern bzw. männlichen Jugendlichen verübt. Die menschenverachtend-rechtsextremistisch motivierte Grundhaltung der Täter, ihr Geschlecht und ihre Jugendlichkeit sind seit Anfang der neunziger Jahre festzustellen. Im Laufe des Jahrzehnts zugenommen haben die Bandenüberfälle. In vielen Fällen, besonders häufig seit 1998 handelt es sich nicht um Einzeltäter, sondern um Zweier- oder Dreierbanden oder kleinere Trupps von vier bis sieben Tätern. Außer ihrem Hass und ihrer Verachtung für das vermeintlich Schwache gibt es in der Regel keine Motive.

In der Öffentlichkeit wird die Brisanz dieser Taten aber bislang nicht deutlich wahrgenommen und zwar aus folgenden Gründen nicht:

  1. Es wird der rechtsextremistische Charakter in den Fällen geleugnet, in denen den Tätern keine entsprechende Organisationsstruktur nachgewiesen werden kann. Selbst das BKA spricht ja inzwischen von unzureichenden Erfassungskriterien rechtsextrem motivierter Gewalttaten, so dass die Zahlen "tendenziell nach unten verfälscht" seien (Bernhard Falk, Vize-Präsident des BKA in der Frankfurter Rundschau vom 24.11.00)
  2. Es bleibt aber auch die gesellschaftspolitische Brisanz unentdeckt: Ebenso wie bei Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, die besonders gut gedeihen können, wenn es ein Umfeld gibt, das anfeuert oder auch solcherart motivierte Überfälle und Pöbeleien duldet, ist es auch bei den Attacken gegen Wohnungslose.

In vielen Städten und Gemeinden ließ sich in den letzten Jahren beobachten, das Menschen verdrängt und vertrieben werden sollten, die durch ihr unangepasstes Aussehen und Auftreten den Stadtfrieden zu stören schienen: Wohnungslose, Bettler, Punks, Drogenkonsumenten. Eine Phalanx aus örtlicher Kaufmannschaft und Lokalpolitikern machte Stimmung gegen Wohnungslose und Bettler.

In vielen Fällen bedienen sich Kommunen "kommunaler Straßensatzungen", um missliebige Bürger und Bürgerinnen aus dem Stadtbild zu entfernen. Mit Hilfe dieser kommunalen Straßensatzungen werden bestimmte Verhaltensweisen als unerlaubte Verhaltensweisen definiert. Die Ordnungsbehörde ist dann berechtigt, diejenigen, die gegen die kommunale Satzung verstoßen, des Platzes zu verweisen, d.h. zu vertreiben, an den Stadtrand "zu verbringen" oder vorläufig festzunehmen. Als unerlaubte Verhaltensweisen werden beispielsweise das Betteln und das Alkoholtrinken außerhalb der "zugelassenen Freiausschankflächen", d.h. außerhalb von Gartenlokalen und Straßencafés definiert.
Der ehemalige Bundesinnenminister Kanther verlieh solcher Diskriminierungs- und Vertreibungspolitik mit seiner 1997 ins Leben gerufenen Aktion Sicherheitsnetz höchste Weihen, einer Maßnahme, die sich in den Worten des Innenministeriums verstand als "Verteidigung der öffentlichen Ordnung gegen .... Pennertum, Bettelei, ... Milieus der Unordnung".
So ist in den vergangenen Jahren zum um Zug ein Klima der Ausgrenzung geschaffen worden, das den Gewalttätern zur Legitimation ihrer Gewalt diente.
Die BAG W begrüßt es sehr, dass inzwischen durch höchstrichterliche Urteile die Unrechtmäßigkeit kommunaler Straßensatzungen festgestellt worden ist, die sich pauschal gegen "Bettelei" und "Alkoholtrinken " in der Öffentlichkeit richten.

Soziale Ausgrenzung durch Duldung struktureller Gewalt

Die Duldung struktureller Gewalt gegen Wohnungslose trägt zu deren weiterer Stigmatisierung und sozialen Ausgrenzung bei.
Offensichtlichster Beleg für die strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose sind die in jedem Winter zu beklagenden Kältetoten.
Seit 1991 sind mindestens 189 Wohnungslose auf der Straße erfroren. Ein Teil der Wohnungslosen sucht Unterkünfte nicht auf: Sie fürchten dort zu Recht die Enge, den Schmutz, die Möglichkeit der letzten Habseligkeiten beraubt zu werden. Sie suchen aber auch Unterkünfte nicht auf, wenn sie ihren Hund, manchmal der einzige verbliebene soziale Kontakt, nicht sicher unterbringen können. Sie wollen sich nicht am frühen Abend in solch eine Unterkunft gewissermaßen einsperren lassen müssen, weil später eine Aufnahme nicht mehr möglich ist.
Die Kommunen wissen seit Langem, nicht zuletzt auch durch die kontinuierliche Intervention der Wohnungslosenhilfe, warum Wohnungslose nicht in die Unterkünfte kommen. Angesichts dieses Wissens darf es keine Kommune bei dem lapidaren Hinweis auf noch eventuell freie Kapazitäten in ihren Unterkünften bewenden lassen. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern trägt auch zur weiteren Ausgrenzung und sozialen Isolation der Betroffenen bei. Die BAG W hofft, dass die seit 1997 rückläufige Zahl der Kältetoten ein Indiz für das Umdenken der Kommunen ist. Auf jeden Fall ist sie auch das Ergebnis des Engagements der Wohnungslosenhilfe und zahlreicher ehrenamtlicher Initiativen, die Kältebusse fahren lassen oder Nachtcafés eröffnen. Von 1991 bis 1997 starben in jedem Winter mindestens 25 bis 30 Menschen auf der Straße, seit 1997 sind es ca. zehn Menschen.

Forderungen der BAG W

  • Wir fordern in den Städten und Gemeinden ein Klima der Toleranz und der Zivilcourage - gegen das Klima der Gewalt und Ausgrenzung. D.h. z.B. ganz konkret: Erhalt der Freizügigkeit auf den Straßen - die diskriminierenden und rechtswidrigen Straßensatzungen müssen außer Kraft gesetzt werden und es muss Schluss sein mit der Vertreibung Wohnungsloser aus den Innenstädten. - Soziale Politik darf nicht durch das Ordnungs- und Strafrecht ersetzt werden!
  • Die Landesinnenminister sind in der Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste kommunale Straßensatzungen außer Kraft zu setzen.
  • Die Polizei muss Konzepte zum effektiven Schutz von wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern entwickeln.
  • Die Bürgerinnen und Bürger dürfen Pöbeleien gegen Bettler und Wohnungslose nicht hinnehmen, sie sollten ermutigt werden, nicht wegzusehen.
  • Die Jugend(sozial)arbeit mit ihren Konzepte gegen rechtsextreme Jugendgewalt muss stärker gefördert werden.
  • Das Erfassungssystem rechtsextrem motivierter Straftaten muss verbessert werden, so dass eine Verdrängung und Leugnung dieser Taten unmöglich wird.
  • Strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose darf nicht geduldet werden: d.h. z.B. sollten dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für jeweils nur eine kleinere Zahl von Wohnungslosen geschaffen werden. Es muss ein Bleiberecht geben, d.h. keine rechtswidrige Befristung des Aufenthaltes auf einen oder wenige Tage pro Monat.
  • Die Stadtverwaltungen sollten telefonische Notrufe einrichten und die BürgerInnen dazu auffordern, diesem Notruf sofort zu melden, wenn sie einen Wohnungslosen sehen, der in Gefahr ist, Opfer der Kälte zu werden.
  • Soziale Stabilität in einer Stadt, in einem Wohnquartier - und da geschieht ja die Gewalt, nicht in einem Niemandsland - kann es nur geben, wenn die BürgerInnen Perspektiven für sich erkennen können: Ausbildung, Qualifizierung, Arbeit, sicheres Wohnen bei bezahlbaren Mieten, soziale Infrastruktur und politische Teilhabe.

All dies kann dazu beitragen, dem Klima der Ausgrenzung und Gewalt ein Klima der Toleranz und der Zivilcourage entgegenzusetzen.

Bielefeld, den 19.12.2000
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Bei Nach-und Rückfragen steht Ihnen
Frau Werena Rosenke, (0521) 1439611
zur Verfügung.


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