Bilanz eines Jahrzehnts der direkten und strukturellen Gewalt gegen Wohnungslose
Auch zahlreiche Fälle rechtsextrem motivierter Gewalttaten
Allein im Jahr 2000 hat es mindestens vier Morde an Wohnungslosen gegeben.
Nach Recherchen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG
W) setzen diese aktuellen Gewalttaten eine schon seit Jahren andauernde
Entwicklung fort, die übrigens die west- und ostdeutschen Bundesländer
gleichermaßen betrifft. Von 1989 bis 2000
- sind mindestens 107 wohnungslose Menschen von Tätern außerhalb der
Wohnungslosenszene getötet worden und
- wurden 203 Wohnungslose Opfer schwerer körperlicher Gewalt
Von 1991 bis 2000
- sind mindestens 189 Wohnungslose auf der Straße erfroren
Ein großer Teil der Täter legt ein Verhalten an den Tag, das rechtsextremen
Ideologien entspricht, ohne dass die Täter in entsprechenden Organisationsstrukturen
verankert sind. Armut, soziale Ausgrenzung, Wohnungslosigkeit gelten den
Tätern als Beweis für die Minderwertigkeit des Opfers, die zugleich Legitimation
für die Täter ist. Der kleinere Teil der Täter, ohne diesen exakt beziffern
zu können - ist offen rechtsextremistisch motiviert.
Ihre Taten bezeichnen sie häufig als "Pennerklatschen" - ein Begriff der
das Ausmaß der Menschenverachtung und des blinden Hasses ausdrückt: Die
Opfer, oft wehrlos, weil im Schlaf überfallen, krank, körperlich geschwächt
oder auch alkoholisiert werden von den Tätern, bestückt mit Springerstiefeln,
zu Tode getreten, ihre Schädel werden mit Baseball-Schlägern zertrümmert.
Sie werden gefoltert, mit Benzin übergossen - ihre Körper sind oftmals
bis zur Unkenntlichkeit malträtiert worden.
Die Morde und Überfälle werden in den meisten Fällen von jungen Männern
bzw. männlichen Jugendlichen verübt. Die menschenverachtend-rechtsextremistisch
motivierte Grundhaltung der Täter, ihr Geschlecht und ihre Jugendlichkeit
sind seit Anfang der neunziger Jahre festzustellen. Im Laufe des Jahrzehnts
zugenommen haben die Bandenüberfälle. In vielen Fällen, besonders häufig
seit 1998 handelt es sich nicht um Einzeltäter, sondern um Zweier- oder
Dreierbanden oder kleinere Trupps von vier bis sieben Tätern. Außer ihrem
Hass und ihrer Verachtung für das vermeintlich Schwache gibt es in der
Regel keine Motive.
In der Öffentlichkeit wird die Brisanz dieser Taten aber bislang nicht
deutlich wahrgenommen und zwar aus folgenden Gründen nicht:
- Es wird der rechtsextremistische Charakter in den Fällen geleugnet,
in denen den Tätern keine entsprechende Organisationsstruktur nachgewiesen
werden kann. Selbst das BKA spricht ja inzwischen von unzureichenden
Erfassungskriterien rechtsextrem motivierter Gewalttaten, so dass die
Zahlen "tendenziell nach unten verfälscht" seien (Bernhard Falk, Vize-Präsident
des BKA in der Frankfurter Rundschau vom 24.11.00)
- Es bleibt aber auch die gesellschaftspolitische Brisanz unentdeckt:
Ebenso wie bei Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, die
besonders gut gedeihen können, wenn es ein Umfeld gibt, das anfeuert
oder auch solcherart motivierte Überfälle und Pöbeleien duldet, ist
es auch bei den Attacken gegen Wohnungslose.
In vielen Städten und Gemeinden ließ sich in den letzten Jahren beobachten,
das Menschen verdrängt und vertrieben werden sollten, die durch ihr unangepasstes
Aussehen und Auftreten den Stadtfrieden zu stören schienen: Wohnungslose,
Bettler, Punks, Drogenkonsumenten. Eine Phalanx aus örtlicher Kaufmannschaft
und Lokalpolitikern machte Stimmung gegen Wohnungslose und Bettler.
In vielen Fällen bedienen sich Kommunen "kommunaler Straßensatzungen",
um missliebige Bürger und Bürgerinnen aus dem Stadtbild zu entfernen.
Mit Hilfe dieser kommunalen Straßensatzungen werden bestimmte Verhaltensweisen
als unerlaubte Verhaltensweisen definiert. Die Ordnungsbehörde ist dann
berechtigt, diejenigen, die gegen die kommunale Satzung verstoßen, des
Platzes zu verweisen, d.h. zu vertreiben, an den Stadtrand "zu verbringen"
oder vorläufig festzunehmen. Als unerlaubte Verhaltensweisen werden beispielsweise
das Betteln und das Alkoholtrinken außerhalb der "zugelassenen Freiausschankflächen",
d.h. außerhalb von Gartenlokalen und Straßencafés definiert.
Der ehemalige Bundesinnenminister Kanther verlieh solcher Diskriminierungs-
und Vertreibungspolitik mit seiner 1997 ins Leben gerufenen Aktion Sicherheitsnetz
höchste Weihen, einer Maßnahme, die sich in den Worten des Innenministeriums
verstand als "Verteidigung der öffentlichen Ordnung gegen .... Pennertum,
Bettelei, ... Milieus der Unordnung".
So ist in den vergangenen Jahren zum um Zug ein Klima der Ausgrenzung
geschaffen worden, das den Gewalttätern zur Legitimation ihrer Gewalt
diente.
Die BAG W begrüßt es sehr, dass inzwischen durch höchstrichterliche Urteile
die Unrechtmäßigkeit kommunaler Straßensatzungen festgestellt worden ist,
die sich pauschal gegen "Bettelei" und "Alkoholtrinken " in der Öffentlichkeit
richten.
Soziale Ausgrenzung durch Duldung struktureller Gewalt
Die Duldung struktureller Gewalt gegen Wohnungslose trägt zu deren weiterer
Stigmatisierung und sozialen Ausgrenzung bei.
Offensichtlichster Beleg für die strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose
sind die in jedem Winter zu beklagenden Kältetoten.
Seit 1991 sind mindestens 189 Wohnungslose auf der Straße erfroren. Ein
Teil der Wohnungslosen sucht Unterkünfte nicht auf: Sie fürchten dort
zu Recht die Enge, den Schmutz, die Möglichkeit der letzten Habseligkeiten
beraubt zu werden. Sie suchen aber auch Unterkünfte nicht auf, wenn sie
ihren Hund, manchmal der einzige verbliebene soziale Kontakt, nicht sicher
unterbringen können. Sie wollen sich nicht am frühen Abend in solch eine
Unterkunft gewissermaßen einsperren lassen müssen, weil später eine Aufnahme
nicht mehr möglich ist.
Die Kommunen wissen seit Langem, nicht zuletzt auch durch die kontinuierliche
Intervention der Wohnungslosenhilfe, warum Wohnungslose nicht in die Unterkünfte
kommen. Angesichts dieses Wissens darf es keine Kommune bei dem lapidaren
Hinweis auf noch eventuell freie Kapazitäten in ihren Unterkünften bewenden
lassen. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern trägt auch zur weiteren
Ausgrenzung und sozialen Isolation der Betroffenen bei. Die BAG W hofft,
dass die seit 1997 rückläufige Zahl der Kältetoten ein Indiz für das Umdenken
der Kommunen ist. Auf jeden Fall ist sie auch das Ergebnis des Engagements
der Wohnungslosenhilfe und zahlreicher ehrenamtlicher Initiativen, die
Kältebusse fahren lassen oder Nachtcafés eröffnen. Von 1991 bis 1997 starben
in jedem Winter mindestens 25 bis 30 Menschen auf der Straße, seit 1997
sind es ca. zehn Menschen.
Forderungen der BAG W
- Wir fordern in den Städten und Gemeinden ein Klima der Toleranz und
der Zivilcourage - gegen das Klima der Gewalt und Ausgrenzung. D.h.
z.B. ganz konkret: Erhalt der Freizügigkeit auf den Straßen - die diskriminierenden
und rechtswidrigen Straßensatzungen müssen außer Kraft gesetzt werden
und es muss Schluss sein mit der Vertreibung Wohnungsloser aus den Innenstädten.
- Soziale Politik darf nicht durch das Ordnungs- und Strafrecht ersetzt
werden!
- Die Landesinnenminister sind in der Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen,
nicht gerichtsfeste kommunale Straßensatzungen außer Kraft zu setzen.
- Die Polizei muss Konzepte zum effektiven Schutz von wohnungslosen
Bürgerinnen und Bürgern entwickeln.
- Die Bürgerinnen und Bürger dürfen Pöbeleien gegen Bettler und Wohnungslose
nicht hinnehmen, sie sollten ermutigt werden, nicht wegzusehen.
- Die Jugend(sozial)arbeit mit ihren Konzepte gegen rechtsextreme Jugendgewalt
muss stärker gefördert werden.
- Das Erfassungssystem rechtsextrem motivierter Straftaten muss verbessert
werden, so dass eine Verdrängung und Leugnung dieser Taten unmöglich
wird.
- Strukturelle Gewalt gegen Wohnungslose darf nicht geduldet werden:
d.h. z.B. sollten dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für jeweils
nur eine kleinere Zahl von Wohnungslosen geschaffen werden. Es muss
ein Bleiberecht geben, d.h. keine rechtswidrige Befristung des Aufenthaltes
auf einen oder wenige Tage pro Monat.
- Die Stadtverwaltungen sollten telefonische Notrufe einrichten und
die BürgerInnen dazu auffordern, diesem Notruf sofort zu melden, wenn
sie einen Wohnungslosen sehen, der in Gefahr ist, Opfer der Kälte zu
werden.
- Soziale Stabilität in einer Stadt, in einem Wohnquartier - und da
geschieht ja die Gewalt, nicht in einem Niemandsland - kann es nur geben,
wenn die BürgerInnen Perspektiven für sich erkennen können: Ausbildung,
Qualifizierung, Arbeit, sicheres Wohnen bei bezahlbaren Mieten, soziale
Infrastruktur und politische Teilhabe.
All dies kann dazu beitragen, dem Klima der Ausgrenzung und Gewalt ein
Klima der Toleranz und der Zivilcourage entgegenzusetzen.
Bielefeld, den 19.12.2000
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Bei Nach-und Rückfragen steht Ihnen
Frau Werena Rosenke, (0521) 1439611
zur Verfügung.
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