Armut und Obdachlosigkeit in Deutschland - Wie modern ist unser Sozialstaat?
Bundestagung 1999 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
"Geht es um Hilfeangebote für Wohnungslose und sozial ausgegrenzte Bürgerinnen
und Bürger, geht es um Rechtssicherheit für die Hilfesuchenden und für
die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, dann ist der Sozialstaat
keineswegs modern. In den Kernbereichen der Hilfen gibt es einen Reformstau,
der aufgelöst werden muß", erklärte Martin Berthold, Vorsitzender der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., anläßlich der Bundestagung
der BAG in Leipzig. Dort hatten sich ca. 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus Sozialarbeit, Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Betroffenen- und
ehrenamtlichen Initiativen in zahlreichen Foren und Arbeitsgruppen damit
auseinandergesetzt, wie in Zeiten knapper werdender Ressourcen die Sozialstaatlichkeit
erhalten werden kann.
Beispiel 1: Fehlende Rechtssicherheit für Wohnungslose und für die
Wohnungslosenhilfe - Reform der rechtlichen Grundlagen der Hilfen nach
§72 Bundessozialhilfegesetz seit langem überfällig
Der § 72 BSHG ist die zentrale Rechtsgrundlage der Hilfeangebote für
Menschen, die durch alle Sicherungsnetze gefallen sind und diese soziale
Notlage nicht ohne Unterstützung überwinden können. Die Durchführungsverordnung
und die Ausführungsgesetze der meisten Bundesländer sind dringend reformbedürftig:
Sie sind nicht an den besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten
der anspruchsberechtigten Menschen orientiert, sondern arbeiten noch immer
mit stigmatisierenden personenbezogenen Zuschreibungen. So unterstellt
beispielsweise der in den Verordnungen verwendete, 1938 geprägte, Begriff
des "Nichtseßhaften" Betroffenen einen "hemmungslosen Wandertrieb". Wohnungslosigkeit
wird damit nicht als ein soziales Problem definiert, sondern auf persönliche
Defizite zurückgeführt. In der Fachdiskussion ist diese Sichtweise seit
vielen Jahren überholt. In der Praxis wird eine einheitliche Rechtsauslegung
durch diese diskriminierende Zuschreibung erschwert. Im Hintergrund steht
immer noch das Bild des alleinstehenden männlichen Wohnungslosen. Die
Realität sieht aber anders aus. Auch deswegen muß dem Hilfebedarf von
wohnungslosen Frauen, von Paaren, von Frauen und Männern mit Kindern und
von ausländischen Wohnungslosen endlich auch durch die Verordnungen des
§72 BSHG entsprochen werden.
"Wir fordern die Bundesregierung auf", so Heinrich Holtmannspötter, Geschäftsführer
der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., "ihren Reformvorschlag, der diesen Anforderungen
entspricht, endlich im Bundeskabinett zu beschließen und dann dem Bundesrat
vorzulegen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, diese überfällige Modernisierung
zu unterstützen und nicht wie bisher zu verhindern."
Beispiel 2: Finanzierungsgerangel zwischen den unterschiedlichen Kostenträgern
der Hilfe für Wohnungslose - BAG W mahnt einheitliche Kostenträgerschaft
an
Seit Jahren fordert die BAG W eine einheitliche Kostenträgerschaft der
überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Hilfen nach § 72 BSHG, damit
die Betroffenen nicht beim Finanzierungsgerangel zwischen dem örtlichen
und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe in die Mühlen der Bürokratie
geraten. Eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsregelung, die bereits
im Bundestag beschlossen worden ist, scheiterte bislang am Widerstand
der Bundesländer.
Heinrich Holtmannspötter: "Um die Rechtssicherheit der Betroffenen und
der sozialen Dienste zu erhöhen, um die Effektivität und Effizienz der
Sozialarbeit zu sichern, fordert die BAG W, die Lücken im Hilfesystem
zu schließen, klare Zuständigkeiten und eindeutige Leistungsverpflichtungen
festzulegen. Die Bundesländer dürfen die einheitliche Kostenträgerschaft
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe nicht länger blockieren."
Beispiel 3: Notübernachtung für wohnungslose Frauen weist große Defizite
auf
Die BAG Wohnungslosenhilfe hat eine Umfrage zum Bestand und zum Standard
kommunaler Notübernachtungen für wohnungslose Frauen durchgeführt. Die
wichtigsten Ergebnisse dieser Umfrage weisen auf große Defizite in diesem
Sektor hin.
"Da gut 30% der Kommunen keine Hilfeangebote vorhalten bzw. von Fall zu
Fall Provisorien anbieten, kann von einer bedarfsgerechten Versorgung
nicht gesprochen werden. Besonders unzureichend ist die Versorgungslage
in kleineren Gemeinden. Separate Frauenunterkünfte sind die Ausnahme,
nicht die Regel", stellte Werena Rosenke, Referentin der BAG W, fest.
Bei der gemeinsamen Unterbringung von Frauen und Männern in einem Gebäude
hält ein knappes Drittel der Einrichtungen nicht einmal einen separaten
Raum für Frauen vor. Dieses zusammen mit der Feststellung, daß in einem
Drittel der Einrichtungen die Sanitärräume nicht getrennt sind, daß es
in 50% der Einrichtungen keine geschlechtsgetrennten Badezimmer (Duschen/Wannen)
gibt und lediglich 13% der Unterkünfte über einen separaten Aufenthaltsraum
für Frauen verfügen, beweist, daß diese Unterkünfte schon der Mindestanforderung
nach Schutz und Sicherheit vor Belästigung und Gewalt nicht Genüge leisten.
Es gibt deutlich zu wenig Unterkunftsplätze für Paare und für Frauen mit
Kindern. Sowohl bei den gemischten Einrichtungen als auch bei den Frauenübernachtungen
bietet nur eine Minderheit der Einrichtungen Einzelzimmer an. So sind
Sicherheit und ein Mindestmaß an Privatheit nicht zu gewährleisten.
Beispiel 4: Ostdeutsche Bundesländer müssen ihre Chancen zum Aufbau
eines effektiven Präventionssystems nutzen
Aufgrund der Anstrengungen von Kommunen und freien Trägern bei der Verhinderung
von Wohnungsverlusten sind in den alten Bundesländern die Wohnungslosenzahlen
in den letzten zwei Jahren rückläufig. Freie Träger in der Wohnungslosenhilfe
haben in den letzten Jahren ihr ambulantes Beratungsangebot ausgebaut
und damit auch die Vermittlung in Wohnraum erleichtert. Zahlreiche Kommunen
konnten durch Mietschuldenübernahmen den Wohnungsverlust verhindern. Kommunale
Fachstellen zur Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung ermöglichten
eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern wie beispielsweise
dem Wohnungsamt, Sozialamt und Ordnungsamt, aber auch zwischen der Kommune
und den Freien Trägern der Hilfe - zum Nutzen der Betroffenen, denen durch
ein rechtzeitiges und koordiniertes Hilfeangebot der Abrutsch in die Wohnungslosigkeit
erspart werden konnte. Wie notwendig solche koordinierten Hilfeangebot
sind, belegt die Tatsache, daß nach Auskunft von Kommunen trotz der sinkenden
Zahl akut Wohnungsloser, die Zahl der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte
ansteigt.
"In den ostdeutschen Bundesländern gibt es gute Chancen ein effektives
Präventionssystem aufzubauen, denn noch sind die entsprechenden Kompetenzen
bei den Kommunen gebündelt", betonte Reinhard Fünfstück, Leiter des Sozial-
und Ordnungsamtes der Stadt Zittau. "Nicht der Bau von Obdachlosenhäusern
oder sonstigen Sonderwohnformen, die soziale Ausgrenzung verfestigen,
steht auf der Tagesordnung, sondern die Etablierung eines effizienten
kommunalen Präventionssystems, begleitet vom Aufbau eines differenzierten
ambulanten Hilfesystems durch freie Träger."
Beispiel 5: Wohnungsnotfallstatistik
Verläßliche Zahlen sind eine unabdingbare Grundlage für die Wohnungspolitik
genauso wie für eine bedarfsgerechte Sozialarbeit und eine wissenschaftliche
Ursachenforschung. Martin Berthold: "Deswegen ist die Bundesregierung
aufgefordert, auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt 1998 vorgelegten
Machbarkeitsstudie, noch in der laufenden Legislaturperiode die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik zu
schaffen."
Beispiel 6: Sozialen Wohnungsbau modernisieren statt abschaffen!-
Programm "Soziale Stadt" der Bundesregierung kann keine Alternative zu
einer sozialen Wohnungspolitik und der Reform des sozialen Wohnungsbaus
sein
Von 1993 bis heute hat der Bund die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau
um 2/3 reduziert. Mittelfristig sind im Bundeshaushalt nur noch 450 Mio
DM vorgesehen. In dieser Tendenz zur Abschaffung des sozialen Wohnungsbaus
sieht die BAG Wohnungslosenhilfe eine große Gefahr, denn auch in Zukunft
braucht ein moderner Sozialstaat eine Reserve an preiswertem und bezahlbarem
Wohnraum. Außerdem muß durch die Reform des Wohnungsbaugesetzes sichergestellt
werden, daß der Zugang für Haushalte, die auf Sozialwohnungen besonders
angewiesen sind, erleichtert wird. Zu diesen Haushalten gehören u.a. ehemals
Wohnungslose, einkommensarme Alleinerziehende, ausländische Familien mit
geringem Einkommen und kinderreiche Familien.
Martin Berthold: "Wir unterstützen das Programm "Soziale Stadt", das die
Bundesregierung aufgelegt hat. Damit das Programm "Soziale Stadt" wirksame
Konzepte gegen die soziale Ausgrenzung Einzelner und die Marginalisierung
ganzer Quartiere entwickeln und durchsetzen kann, muß aber sichergestellt
sein, daß die Sozialarbeit vor Ort integriert ist. Nur so wird es gelingen,
eine Alternative zur "Null-Toleranz-Strategie" der letzten Jahre zu entwickeln,
die die Armen zu Sündenböcken erklärt, die Armut aber ignoriert.
Selbstverständlich kann und darf das Programm "Soziale Stadt" nicht als
Alternative zum Sozialen Wohnungsbau gehandelt werden, es ist vielmehr
eine notwendige und sinnvolle Ergänzung einer sozialen Wohnungspolitik."
Leipzig/Bielefeld, 5.11.1999
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