Pressemitteilung vom 05.11.1999:

Armut und Obdachlosigkeit in Deutschland - Wie modern ist unser Sozialstaat?

Bundestagung 1999 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

"Geht es um Hilfeangebote für Wohnungslose und sozial ausgegrenzte Bürgerinnen und Bürger, geht es um Rechtssicherheit für die Hilfesuchenden und für die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, dann ist der Sozialstaat keineswegs modern. In den Kernbereichen der Hilfen gibt es einen Reformstau, der aufgelöst werden muß", erklärte Martin Berthold, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., anläßlich der Bundestagung der BAG in Leipzig. Dort hatten sich ca. 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sozialarbeit, Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Betroffenen- und ehrenamtlichen Initiativen in zahlreichen Foren und Arbeitsgruppen damit auseinandergesetzt, wie in Zeiten knapper werdender Ressourcen die Sozialstaatlichkeit erhalten werden kann.

Beispiel 1: Fehlende Rechtssicherheit für Wohnungslose und für die Wohnungslosenhilfe - Reform der rechtlichen Grundlagen der Hilfen nach §72 Bundessozialhilfegesetz seit langem überfällig

Der § 72 BSHG ist die zentrale Rechtsgrundlage der Hilfeangebote für Menschen, die durch alle Sicherungsnetze gefallen sind und diese soziale Notlage nicht ohne Unterstützung überwinden können. Die Durchführungsverordnung und die Ausführungsgesetze der meisten Bundesländer sind dringend reformbedürftig: Sie sind nicht an den besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten der anspruchsberechtigten Menschen orientiert, sondern arbeiten noch immer mit stigmatisierenden personenbezogenen Zuschreibungen. So unterstellt beispielsweise der in den Verordnungen verwendete, 1938 geprägte, Begriff des "Nichtseßhaften" Betroffenen einen "hemmungslosen Wandertrieb". Wohnungslosigkeit wird damit nicht als ein soziales Problem definiert, sondern auf persönliche Defizite zurückgeführt. In der Fachdiskussion ist diese Sichtweise seit vielen Jahren überholt. In der Praxis wird eine einheitliche Rechtsauslegung durch diese diskriminierende Zuschreibung erschwert. Im Hintergrund steht immer noch das Bild des alleinstehenden männlichen Wohnungslosen. Die Realität sieht aber anders aus. Auch deswegen muß dem Hilfebedarf von wohnungslosen Frauen, von Paaren, von Frauen und Männern mit Kindern und von ausländischen Wohnungslosen endlich auch durch die Verordnungen des §72 BSHG entsprochen werden.
"Wir fordern die Bundesregierung auf", so Heinrich Holtmannspötter, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., "ihren Reformvorschlag, der diesen Anforderungen entspricht, endlich im Bundeskabinett zu beschließen und dann dem Bundesrat vorzulegen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, diese überfällige Modernisierung zu unterstützen und nicht wie bisher zu verhindern."

Beispiel 2: Finanzierungsgerangel zwischen den unterschiedlichen Kostenträgern der Hilfe für Wohnungslose - BAG W mahnt einheitliche Kostenträgerschaft an

Seit Jahren fordert die BAG W eine einheitliche Kostenträgerschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Hilfen nach § 72 BSHG, damit die Betroffenen nicht beim Finanzierungsgerangel zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe in die Mühlen der Bürokratie geraten. Eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsregelung, die bereits im Bundestag beschlossen worden ist, scheiterte bislang am Widerstand der Bundesländer.
Heinrich Holtmannspötter: "Um die Rechtssicherheit der Betroffenen und der sozialen Dienste zu erhöhen, um die Effektivität und Effizienz der Sozialarbeit zu sichern, fordert die BAG W, die Lücken im Hilfesystem zu schließen, klare Zuständigkeiten und eindeutige Leistungsverpflichtungen festzulegen. Die Bundesländer dürfen die einheitliche Kostenträgerschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe nicht länger blockieren."

Beispiel 3: Notübernachtung für wohnungslose Frauen weist große Defizite auf

Die BAG Wohnungslosenhilfe hat eine Umfrage zum Bestand und zum Standard kommunaler Notübernachtungen für wohnungslose Frauen durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Umfrage weisen auf große Defizite in diesem Sektor hin.
"Da gut 30% der Kommunen keine Hilfeangebote vorhalten bzw. von Fall zu Fall Provisorien anbieten, kann von einer bedarfsgerechten Versorgung nicht gesprochen werden. Besonders unzureichend ist die Versorgungslage in kleineren Gemeinden. Separate Frauenunterkünfte sind die Ausnahme, nicht die Regel", stellte Werena Rosenke, Referentin der BAG W, fest.
Bei der gemeinsamen Unterbringung von Frauen und Männern in einem Gebäude hält ein knappes Drittel der Einrichtungen nicht einmal einen separaten Raum für Frauen vor. Dieses zusammen mit der Feststellung, daß in einem Drittel der Einrichtungen die Sanitärräume nicht getrennt sind, daß es in 50% der Einrichtungen keine geschlechtsgetrennten Badezimmer (Duschen/Wannen) gibt und lediglich 13% der Unterkünfte über einen separaten Aufenthaltsraum für Frauen verfügen, beweist, daß diese Unterkünfte schon der Mindestanforderung nach Schutz und Sicherheit vor Belästigung und Gewalt nicht Genüge leisten.
Es gibt deutlich zu wenig Unterkunftsplätze für Paare und für Frauen mit Kindern. Sowohl bei den gemischten Einrichtungen als auch bei den Frauenübernachtungen bietet nur eine Minderheit der Einrichtungen Einzelzimmer an. So sind Sicherheit und ein Mindestmaß an Privatheit nicht zu gewährleisten.

Beispiel 4: Ostdeutsche Bundesländer müssen ihre Chancen zum Aufbau eines effektiven Präventionssystems nutzen

Aufgrund der Anstrengungen von Kommunen und freien Trägern bei der Verhinderung von Wohnungsverlusten sind in den alten Bundesländern die Wohnungslosenzahlen in den letzten zwei Jahren rückläufig. Freie Träger in der Wohnungslosenhilfe haben in den letzten Jahren ihr ambulantes Beratungsangebot ausgebaut und damit auch die Vermittlung in Wohnraum erleichtert. Zahlreiche Kommunen konnten durch Mietschuldenübernahmen den Wohnungsverlust verhindern. Kommunale Fachstellen zur Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung ermöglichten eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern wie beispielsweise dem Wohnungsamt, Sozialamt und Ordnungsamt, aber auch zwischen der Kommune und den Freien Trägern der Hilfe - zum Nutzen der Betroffenen, denen durch ein rechtzeitiges und koordiniertes Hilfeangebot der Abrutsch in die Wohnungslosigkeit erspart werden konnte. Wie notwendig solche koordinierten Hilfeangebot sind, belegt die Tatsache, daß nach Auskunft von Kommunen trotz der sinkenden Zahl akut Wohnungsloser, die Zahl der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte ansteigt.
"In den ostdeutschen Bundesländern gibt es gute Chancen ein effektives Präventionssystem aufzubauen, denn noch sind die entsprechenden Kompetenzen bei den Kommunen gebündelt", betonte Reinhard Fünfstück, Leiter des Sozial- und Ordnungsamtes der Stadt Zittau. "Nicht der Bau von Obdachlosenhäusern oder sonstigen Sonderwohnformen, die soziale Ausgrenzung verfestigen, steht auf der Tagesordnung, sondern die Etablierung eines effizienten kommunalen Präventionssystems, begleitet vom Aufbau eines differenzierten ambulanten Hilfesystems durch freie Träger."

Beispiel 5: Wohnungsnotfallstatistik

Verläßliche Zahlen sind eine unabdingbare Grundlage für die Wohnungspolitik genauso wie für eine bedarfsgerechte Sozialarbeit und eine wissenschaftliche Ursachenforschung. Martin Berthold: "Deswegen ist die Bundesregierung aufgefordert, auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt 1998 vorgelegten Machbarkeitsstudie, noch in der laufenden Legislaturperiode die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik zu schaffen."

Beispiel 6: Sozialen Wohnungsbau modernisieren statt abschaffen!- Programm "Soziale Stadt" der Bundesregierung kann keine Alternative zu einer sozialen Wohnungspolitik und der Reform des sozialen Wohnungsbaus sein

Von 1993 bis heute hat der Bund die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau um 2/3 reduziert. Mittelfristig sind im Bundeshaushalt nur noch 450 Mio DM vorgesehen. In dieser Tendenz zur Abschaffung des sozialen Wohnungsbaus sieht die BAG Wohnungslosenhilfe eine große Gefahr, denn auch in Zukunft braucht ein moderner Sozialstaat eine Reserve an preiswertem und bezahlbarem Wohnraum. Außerdem muß durch die Reform des Wohnungsbaugesetzes sichergestellt werden, daß der Zugang für Haushalte, die auf Sozialwohnungen besonders angewiesen sind, erleichtert wird. Zu diesen Haushalten gehören u.a. ehemals Wohnungslose, einkommensarme Alleinerziehende, ausländische Familien mit geringem Einkommen und kinderreiche Familien.
Martin Berthold: "Wir unterstützen das Programm "Soziale Stadt", das die Bundesregierung aufgelegt hat. Damit das Programm "Soziale Stadt" wirksame Konzepte gegen die soziale Ausgrenzung Einzelner und die Marginalisierung ganzer Quartiere entwickeln und durchsetzen kann, muß aber sichergestellt sein, daß die Sozialarbeit vor Ort integriert ist. Nur so wird es gelingen, eine Alternative zur "Null-Toleranz-Strategie" der letzten Jahre zu entwickeln, die die Armen zu Sündenböcken erklärt, die Armut aber ignoriert.
Selbstverständlich kann und darf das Programm "Soziale Stadt" nicht als Alternative zum Sozialen Wohnungsbau gehandelt werden, es ist vielmehr eine notwendige und sinnvolle Ergänzung einer sozialen Wohnungspolitik."

Leipzig/Bielefeld, 5.11.1999


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