Pressemitteilung vom 11.09.1998:

Bielefeld, 11.9.98, 15.30

Bundesweiter Aktionstag gegen die Verdrängung und Verteibung Wohnungsloser und Armer aus den Innenstädten war erfolgreich - Aktionen in 60 Städten

In diesem Jahr hat sich zum vierten Mal das Bündnis aus DGB, Deutschem Mieterbund, Wohlfahrtsverbänden, Betroffeneninitiativen und Wohnungslosenhilfe zu einem gemeinsamen Aktionstag zusammengefunden. Unter dem Motto "Die Stadt gehört allen!" wirbt das Bündnis für Solidarität und Toleranz und wendet sich gegen die Stigmatisierung Armer, gegen die Ausgrenzung, Verdrängung und Vertreibung von Bettlern, Wohnungslosen, Straßenkindern und Punks aus Einkaufspassagen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Räumen.
In ca. 60 Städten bundesweit haben sich örtliche Aktionsbündnisse gebildet. Mit Informationsständen in der Innenstadt, Mit open-air-Konzerten, Theatervorführungen und Fotoausstellungen ist das gemeinsame Motto aufgegriffen worden. Alternative Stadtrundfahrten, so wie beispielsweise in Potsdam, führten Vertreter der lokalen Politik und Verwaltung, der örtlichen Kaufmannschaft, des Hilfesystems und der Initiativen von Betroffenen gemeinsam an die sozialen Brennpunkte der Stadt, so daß sie sich vor Ort informieren und miteinander ins Gespräch kommen konnten.
"Lange Tische", "Offenene Tafel" sind in einigen Innenstädten aufgebaut worden, um dort allen lokalen Akteuren, Entscheidungsträgern und vor allem den Bürgern, wohnungslosen und wohnenden, die Möglichkeit der Kommunikation zu bieten.
Nach ersten Rückmeldungen sind die lokalen Veranstalterbündnisse sehr zufrieden. Das Publikum sei an den angebotenen Informationen sehr interessiert. Viele Menschen suchten das Gespräch am Rande der open-air-Kulturveranstaltungen. Auch die Einladungen zu den "Offenen Tafeln" sind von Passanten, Betroffenen und lokaler Politik gern angenommen worden.
"Die Passanten gucken, essen, reden - es ist einiges los", so ein Sprecher des Göttinger Aktionsbündnisses. Der Sprecher des Duisburger Aktionsbündnisses freut sich besonders über die aktive Beteiligung von Betroffenen und ihren Initiativen. Die Resonanz, die die Aktion in der Öffentlichkeit findet, sei viel größer als zuvor erhofft.
Martin Berthold, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, die die Aktionen initiiert hat, bekäftigte: "Die Freiheitsrechte des Einzelnen, das Grundrecht auf Freizügigkeit kann nicht zur Disposition gestellt werden! Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das ein allgemeines Bettelverbot, wie es in vielen Straßensatzungen zu finden ist, für nichtig erklärt hat." Der VGH stellt fest, daß es für ein generelles Verbot des Bettelns keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, müsse von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden und könne folglich nicht generell als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet werden. (AZ: 1S2630/97). "Die Landesinnenminister sind u.M. nun in der Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste Satzungen sofort außer Kraft zu setzen", sagte Martin Berthold.

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