Bielefeld, 11.9.98, 15.30
Bundesweiter Aktionstag gegen die Verdrängung und Verteibung Wohnungsloser und Armer aus den Innenstädten war erfolgreich - Aktionen in 60 Städten
In diesem Jahr hat sich zum vierten Mal das Bündnis aus DGB, Deutschem
Mieterbund, Wohlfahrtsverbänden, Betroffeneninitiativen und Wohnungslosenhilfe
zu einem gemeinsamen Aktionstag zusammengefunden. Unter dem Motto "Die
Stadt gehört allen!" wirbt das Bündnis für Solidarität und Toleranz und
wendet sich gegen die Stigmatisierung Armer, gegen die Ausgrenzung, Verdrängung
und Vertreibung von Bettlern, Wohnungslosen, Straßenkindern und Punks
aus Einkaufspassagen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Räumen.
In ca. 60 Städten bundesweit haben sich örtliche Aktionsbündnisse gebildet.
Mit Informationsständen in der Innenstadt, Mit open-air-Konzerten, Theatervorführungen
und Fotoausstellungen ist das gemeinsame Motto aufgegriffen worden. Alternative
Stadtrundfahrten, so wie beispielsweise in Potsdam, führten Vertreter
der lokalen Politik und Verwaltung, der örtlichen Kaufmannschaft, des
Hilfesystems und der Initiativen von Betroffenen gemeinsam an die sozialen
Brennpunkte der Stadt, so daß sie sich vor Ort informieren und miteinander
ins Gespräch kommen konnten. "Lange Tische", "Offenene Tafel" sind in
einigen Innenstädten aufgebaut worden, um dort allen lokalen Akteuren,
Entscheidungsträgern und vor allem den Bürgern, wohnungslosen und wohnenden,
die Möglichkeit der Kommunikation zu bieten. Nach ersten Rückmeldungen
sind die lokalen Veranstalterbündnisse sehr zufrieden. Das Publikum sei
an den angebotenen Informationen sehr interessiert. Viele Menschen suchten
das Gespräch am Rande der open-air-Kulturveranstaltungen. Auch die Einladungen
zu den "Offenen Tafeln" sind von Passanten, Betroffenen und lokaler Politik
gern angenommen worden. "Die Passanten gucken, essen, reden - es ist einiges
los", so ein Sprecher des Göttinger Aktionsbündnisses. Der Sprecher des
Duisburger Aktionsbündnisses freut sich besonders über die aktive Beteiligung
von Betroffenen und ihren Initiativen. Die Resonanz, die die Aktion in
der Öffentlichkeit findet, sei viel größer als zuvor erhofft. Martin Berthold,
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, die die
Aktionen initiiert hat, bekäftigte: "Die Freiheitsrechte des Einzelnen,
das Grundrecht auf Freizügigkeit kann nicht zur Disposition gestellt werden!
Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg, das ein allgemeines Bettelverbot, wie es in vielen
Straßensatzungen zu finden ist, für nichtig erklärt hat." Der VGH stellt
fest, daß es für ein generelles Verbot des Bettelns keine ausreichende
gesetzliche Grundlage gebe. Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender
Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft
von Passanten appellieren, müsse von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform
des Zusammenlebens hingenommen werden und könne folglich nicht generell
als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet
werden. (AZ: 1S2630/97). "Die Landesinnenminister sind u.M. nun in der
Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste Satzungen sofort
außer Kraft zu setzen", sagte Martin Berthold.
2.800 Zeichen
|