|
Bonn, den 10.9.1998
Martin Berthold, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., erklärte auf der Pressekonferenz des Bundesträgerkreises der Aktion "Die Stadt gehört allen!":
In vielen Städten läßt sich beobachten, daß Menschen verdrängt und vertrieben
werden, die durch ihr unangepaßtes Aussehen und Auftreten den normalen
Geschäftsbetrieb in der Stadt zu stören scheinen: Bettler, Punks, Wohnungslose,
Drogenkonsumenten.
Die Verdrängung geschieht zuweilen mit subtilen Mitteln, z.B. in dem im
Innenstadtbereich alle Bänke abgeschraubt werden - den Wohnungslosen,
den Punks und anderen, die ihren Lebensmittelpunkt aus den unterschiedlichsten
Gründen auf der Straße haben, soll damit der Stuhl vor die Tür gesetzt
werden. Daß auch andere Bürger und Bürgerinnen sich nicht mehr zu einer
Rast niederlassen können, wird in Kauf genommen.
In vielen Fällen bedienen sich Kommunen "kommunaler Straßensatzungen",
um mißliebige Bürger aus dem Gesichtsfeld der einkaufenden, sich entspannenden
oder ihre Besorgungen erledigenden Bürger zu entfernen. Mit Hilfe kommunaler
Straßensatzungen werden bestimmte Verhaltensweisen als unerlaubte Verhaltensweisen
definiert, die die Ordnungsbehörde dann berechtigen, diejenigen, die gegen
die kommunale Satzung verstoßen, des Platzes zu verweisen, an den Stadtrand
"zu verbringen" oder vorläufig festzunehmen. Zu den unerlaubten Verhaltensweisen
gehören z.B. das Betteln und das Alkoholtrinken außerhalb von Gartenlokalen
und Straßencafés.
"Null-Toleranz" ist eine Strategie der Abwälzung sozialer Probleme
Bundesinnenminister Kanther setzt solcher Vertreibungspolitik die Krone
auf, wenn er ihr im Zuge der "Aktion Sicherheitsnetz" den Nimbus präventiver
Kriminialitätsbekämpfung verleiht. Für Minister Kanther gilt, daß jegliche
Störung, daß jegliches unangepaßtes Verhalten eine Vorstufe von Verbrechen
ist und somit unnachgiebig geahndet werden muß. Damit macht sich Innenminister
Kanther zu einem Befürworter der in einigen US-amerikanischen Städten
praktizierten Null-Toleranz-Strategie. Es ist eine Strategie der versuchten
Abschreckung und Repression gegen Randgruppen; es ist eine Strategie der
Abwälzung sozialer Probleme, die nichts mit einer verantwortungsbewußten
Sozialpolitik zu tun hat. Ganz konkret bedeutet diese Vertreibungspolitik
einerseits die Zerstreuung der Straßenszenen, d.h. die Betroffenen können
auch von der aufsuchenden Straßensozialarbeit nicht mehr erreicht werden,
und andererseits u.U. eine weitere Belastung sozialschwacher Wohnquartiere,
in die die Straßenszenen, die aus den Innenstädten vertrieben werden,
zwangsläufig ausweichen müssen - denn ihre Notlage ist durch die Vertreibung
ja nicht beendet worden.
Wir meinen, Arme dürfen nicht zu Sündenböcken für eine unsolidarische
und ungerechte Gesellschafts- und Sozialpolitik werden. Es ist unredlich,
den sozialen Diensten und sozialen Hilfen immer weniger finanzielle Mittel
zur Verfügung zu stellen - besonders in einer Zeit, in der die Hilfe für
sozial Benachteiligte und Ausgegrenzte besonders dringlich ist - und dann
über Folgen einer solchen Politik öffentlich zu klagen. Für diejenigen,
die durch die immer gröberen Maschen des sozialen Netzes gefallen sind,
die Wohnungslosen, Straßenkinder und Drogenkranken auf der Straße fehlt
es vielfach an den notwendigen Hilfen zum Überleben, es fehlt ihnen an
Anlauf - und Beratungsstellen. Mit den Mitteln der Ordnungspolitik kann
man diesen Versäumnisse der Sozialpolitik nicht begegnen: Die Verdrängung
und Vertreibung Armer aus dem öffentlichen Gesichtsfeld beseitigt nicht
die Ursachen von Armut und ihren Begleiterscheinungen. Sie vertiefen nur
die Spaltung der Gesellschaft.
Bürgerrechte sind unteilbar
Die Freiheitsrechte des Einzelnen, das Grundrecht auf Freizügigkeit kann
nicht zur Disposition gestellt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg, das ein allgemeines Bettelverbot, wie es in vielen
Straßensatzungen zu finden ist, für nichtig erklärt hat. Der VGH stellt
fest, daß es für ein generelles Verbot des Bettelns keine ausreichende
gesetzliche Grundlage gebe. Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender
Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft
von Passanten appellieren, müsse von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform
des Zusammenlebens hingenommen werden und könne folglich nicht generell
als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet
werden. (AZ: 1S2630/97). Die Landesinnenminister sind u.M. nun in der
Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste Satzungen außer
Kraft zu setzen.
Des Weiteren forderte Martin Berthold:
- Soziale Politik darf nicht durch das Ordnungs- und Strafrecht ersetzt
werden!
- Erhalt der Freizügigkeit auf unseren Straßen - gegen die Vertreibung
und Verdrängung von Bettlerinnen und Bettlern, Wohnungslosen, Straßenkindern
und Punks aus Einkaufspassagen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Räumen
durch ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen wie Straßennutzungssatzungen,
Verbringungsgewahrsam genannte Verschleppung an den Stadtrand und vorläufige
Festnahmen.
- Sofortige Außerkraftsetzung rechtswidriger kommunaler Straßensatzungen.
- Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Selbsthilfeinitiativen,
Sozialarbeit, Kommune und Polizei, um sowohl der sozialen Ausgrenzung
als auch den Gefühlen der Unsicherheit wirksam vorzubeugen und zu begegnen.
- Schaffung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes sozialer
Dienste und Einrichtungen. Dazu gehören soziale Beratungsstellen, die
Schuldnerberatung, die Straßensozialarbeit ebenso wie Jugendzentren
und Kindertagesstätten. - Diese Dienste, auf die Arme besonders angewiesen
sind, dürfen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen!
- Mehr Investitionen, insbesondere zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
in den Großsiedlungen und Stadtteilen, die schon jetzt die Hauptlast
der Integration sozialer und ethnischer Minderheiten tragen.
|