Pressemitteilung vom 10.09.1998:

Bonn, den 10.9.1998

Martin Berthold, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., erklärte auf der Pressekonferenz des Bundesträgerkreises der Aktion "Die Stadt gehört allen!":

In vielen Städten läßt sich beobachten, daß Menschen verdrängt und vertrieben werden, die durch ihr unangepaßtes Aussehen und Auftreten den normalen Geschäftsbetrieb in der Stadt zu stören scheinen: Bettler, Punks, Wohnungslose, Drogenkonsumenten.
Die Verdrängung geschieht zuweilen mit subtilen Mitteln, z.B. in dem im Innenstadtbereich alle Bänke abgeschraubt werden - den Wohnungslosen, den Punks und anderen, die ihren Lebensmittelpunkt aus den unterschiedlichsten Gründen auf der Straße haben, soll damit der Stuhl vor die Tür gesetzt werden. Daß auch andere Bürger und Bürgerinnen sich nicht mehr zu einer Rast niederlassen können, wird in Kauf genommen.
In vielen Fällen bedienen sich Kommunen "kommunaler Straßensatzungen", um mißliebige Bürger aus dem Gesichtsfeld der einkaufenden, sich entspannenden oder ihre Besorgungen erledigenden Bürger zu entfernen. Mit Hilfe kommunaler Straßensatzungen werden bestimmte Verhaltensweisen als unerlaubte Verhaltensweisen definiert, die die Ordnungsbehörde dann berechtigen, diejenigen, die gegen die kommunale Satzung verstoßen, des Platzes zu verweisen, an den Stadtrand "zu verbringen" oder vorläufig festzunehmen. Zu den unerlaubten Verhaltensweisen gehören z.B. das Betteln und das Alkoholtrinken außerhalb von Gartenlokalen und Straßencafés.
"Null-Toleranz" ist eine Strategie der Abwälzung sozialer Probleme
Bundesinnenminister Kanther setzt solcher Vertreibungspolitik die Krone auf, wenn er ihr im Zuge der "Aktion Sicherheitsnetz" den Nimbus präventiver Kriminialitätsbekämpfung verleiht. Für Minister Kanther gilt, daß jegliche Störung, daß jegliches unangepaßtes Verhalten eine Vorstufe von Verbrechen ist und somit unnachgiebig geahndet werden muß. Damit macht sich Innenminister Kanther zu einem Befürworter der in einigen US-amerikanischen Städten praktizierten Null-Toleranz-Strategie. Es ist eine Strategie der versuchten Abschreckung und Repression gegen Randgruppen; es ist eine Strategie der Abwälzung sozialer Probleme, die nichts mit einer verantwortungsbewußten Sozialpolitik zu tun hat. Ganz konkret bedeutet diese Vertreibungspolitik einerseits die Zerstreuung der Straßenszenen, d.h. die Betroffenen können auch von der aufsuchenden Straßensozialarbeit nicht mehr erreicht werden, und andererseits u.U. eine weitere Belastung sozialschwacher Wohnquartiere, in die die Straßenszenen, die aus den Innenstädten vertrieben werden, zwangsläufig ausweichen müssen - denn ihre Notlage ist durch die Vertreibung ja nicht beendet worden.
Wir meinen, Arme dürfen nicht zu Sündenböcken für eine unsolidarische und ungerechte Gesellschafts- und Sozialpolitik werden. Es ist unredlich, den sozialen Diensten und sozialen Hilfen immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen - besonders in einer Zeit, in der die Hilfe für sozial Benachteiligte und Ausgegrenzte besonders dringlich ist - und dann über Folgen einer solchen Politik öffentlich zu klagen. Für diejenigen, die durch die immer gröberen Maschen des sozialen Netzes gefallen sind, die Wohnungslosen, Straßenkinder und Drogenkranken auf der Straße fehlt es vielfach an den notwendigen Hilfen zum Überleben, es fehlt ihnen an Anlauf - und Beratungsstellen. Mit den Mitteln der Ordnungspolitik kann man diesen Versäumnisse der Sozialpolitik nicht begegnen: Die Verdrängung und Vertreibung Armer aus dem öffentlichen Gesichtsfeld beseitigt nicht die Ursachen von Armut und ihren Begleiterscheinungen. Sie vertiefen nur die Spaltung der Gesellschaft.
Bürgerrechte sind unteilbar
Die Freiheitsrechte des Einzelnen, das Grundrecht auf Freizügigkeit kann nicht zur Disposition gestellt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das ein allgemeines Bettelverbot, wie es in vielen Straßensatzungen zu finden ist, für nichtig erklärt hat. Der VGH stellt fest, daß es für ein generelles Verbot des Bettelns keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, müsse von der Gemeinschaft als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden und könne folglich nicht generell als ein sozial abträglicher und damit polizeiwidriger Zustand gewertet werden. (AZ: 1S2630/97). Die Landesinnenminister sind u.M. nun in der Pflicht, ihre Kommunen anzuweisen, nicht gerichtsfeste Satzungen außer Kraft zu setzen.

Des Weiteren forderte Martin Berthold:

  • Soziale Politik darf nicht durch das Ordnungs- und Strafrecht ersetzt werden!
  • Erhalt der Freizügigkeit auf unseren Straßen - gegen die Vertreibung und Verdrängung von Bettlerinnen und Bettlern, Wohnungslosen, Straßenkindern und Punks aus Einkaufspassagen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Räumen durch ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen wie Straßennutzungssatzungen, Verbringungsgewahrsam genannte Verschleppung an den Stadtrand und vorläufige Festnahmen.
  • Sofortige Außerkraftsetzung rechtswidriger kommunaler Straßensatzungen.
  • Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Selbsthilfeinitiativen, Sozialarbeit, Kommune und Polizei, um sowohl der sozialen Ausgrenzung als auch den Gefühlen der Unsicherheit wirksam vorzubeugen und zu begegnen.
  • Schaffung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes sozialer Dienste und Einrichtungen. Dazu gehören soziale Beratungsstellen, die Schuldnerberatung, die Straßensozialarbeit ebenso wie Jugendzentren und Kindertagesstätten. - Diese Dienste, auf die Arme besonders angewiesen sind, dürfen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen!
  • Mehr Investitionen, insbesondere zur Verbesserung des Wohnumfeldes, in den Großsiedlungen und Stadtteilen, die schon jetzt die Hauptlast der Integration sozialer und ethnischer Minderheiten tragen.


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