Weibliche Wohnungsnot

Die Bundesregierung hat die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe seit Jahren geforderte gesetzliche Wohnungsnotfallstatistik bislang nicht eingerichtet, deswegen kann das Ausmaß der Wohnungslosigkeit sowie die soziale Zusammensetzung der betroffenen Bevölkerungsgruppe nur geschätzt werden.
Relativ zuverlässige Angaben zum Geschlecht und zum Alter der Betroffenen lassen sich auf der Basis des DWA-Systems (Dokumentationssystem zur Wohnungslosigkeit Alleinstehender) der BAG Wohnungslosenhilfe zur Gruppe der wohnungslosen Einpersonenhaushalte im sozialhilferechtlichen Sektor machen. Danach ist der Anteil der weiblichen wohnungslosen Einpersonenhaushalte im Sozialhilfesektor in den letzten Jahren gestiegen: von 6,4% (1991) über 8,7% (1992), 9,1% (1993), ca. 11% (1994), 12,4% (1995), 13,4% (1996), 12% (1997), 14,4% (1998) auf 15,1% 1999.

Aufgrund der nach wie vor geringen Beteiligung der Einrichtungen für Frauen nach § 72 BSHG am DWA und unter Berücksichtigung der ordnungsrechtlich untergebrachten Haushalte muß von einem Frauenanteil an der Gruppe der wohnungslosen Einpersonenhaushalte von mindestens 21% ausgegangen werden; dies entspricht ca. 38.000 Frauen.

Der Frauenanteil an den Wohnungslosen (ohne AussiedlerInnen) insgesamt liegt mit 23%, das sind ca. 100.000 Frauen nur leicht darüber, die Zahl der Kinder- und Jugendlichen bei ca. 24% (110.000 Personen) und die Zahl der Männer bei ca. 55% (230.000 Personen). Der im Vergleich zu den Vorjahren geringere Prozentanteil von Frauen, Kindern und Jugendlichen ist auf ein verbessertes und damit genaueres Schätzmodell zurückzuführen und reflektiert nicht einen tatsächlichen Rückgang in dieser Höhe von 1998 auf 1999. Von den ca. 26.000 Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sind ca. 2.500 - 3.000 weiblich.

BAG Schätzung 1998

 

Wohnungslose

Frauenanteil

 

insgesamt

absolut

%

330.000

   

200.000

42.000

21%

530.000

159.000

30%

150.000

   

680.000

   

610.000- 750.000

   

 

   

BAG Schätzung 1999

 

Wohnungslose

Frauenanteil

 

insgesamt

absolut

%

260.000

   

180.000

38.000

21%

440.000

100.000

23%

100.000

   

550.000

   

500.000- 610.000

   

 

Dunkelziffer

Darüber hinaus muß mit einer Dunkelziffer gerechnet werden, denn:

  • Frauen auf der Straße, auf "Platte", sind nur die Spitze des Eisberges. Frauen schämen sich ihrer Notlage und versuchen, möglichst lange ohne institutionelle Hilfe auszukommen. Sie gehen Zwangsgemeinschaften ein, akzeptieren also Beziehungen, um ein Dach über dem Kopf zu haben, Beziehungen, in denen sie oft genug ausgenutzt werden. Sie kehren mehrmals in die Partnerschaft/Herkunftsfamilie zurück, die sie aufgrund eskalierender Konflikte verlassen haben oder aus der sie aufgrund von (sexueller) Gewalt geflohen sind.
  • Besonders im ambulanten Bereich ist das Hilfeangebot für Frauen immer noch un-zureichend. Bundesweit gibt es 24 ambulante Beratungsstellen speziell für Frauen, davon zehn mit angeschlossenem Tagesaufenthalt und neun selbständige Tagesaufenthalte. Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote, Frauenpensionen und Übernachtungsstellen eigens für Frauen sind rar. Entweder werden die Frauen in gemischtgeschlechtlichen Unterkünften untergebracht oder aber weitergeschickt, weil es keine Notübernachtungen für sie gibt.

Warum werden Frauen wohnungslos?

Laut DWA sind die wichtigsten Auslöser des Wohnungsverlustes:

  • Trennung/Scheidung mit 30%;
  • Auszug aus der elternlichen Wohnung (20%);
  • die aktuelleGewalt des Partners/Ehemannes oder eines Dritten (18%)

Mit der großen Bedeutung oftmals gewalttätiger gescheiterter familiarer/partnerschaftlicher Beziehungen für den Wohnungsverlust von Frauen korrespondiert, daß bei den formalen Gründen für den Wohnungsverlust

  • 29% der Frauen "ohne Kündigung ausgezogen" sind und
  • 18% selbst kündigen.

Weitere wichtige formale Gründe sind:

  • Kündigung durch den Vermieter (19%);
  • Räumung wegen Problemen bei der Einhaltung des Mietvertrages (23%);
  • Räumung wegen Mietschulden (10%).

Weibliche Wohnungsnotfälle

Um Ausmaß und Erscheinungsweise weiblicher Wohnungsnot angemessen wahrzunehmen, ist es sinnvoll, sich auf die Kategorie "Wohnungsnotfall" nach der Definition des Deutschen Städetages zu beziehen. Zu dieser Gruppe gehören neben denen, die bereits akut wohnungslos sind, auch Menschen, die unmittelbar vom Wohnungsverlust bedroht sind und diejenigen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Der Anteil der von der Lebenslage Wohnungsnot betroffenen Menschen liegt nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe und anderer Verbände bei mindestens 5% der Gesamtbevölkerung, dies sind ca. vier Millionen Menschen. Wegen fehlender Statistiken sind die weiblichen Wohnungsnotfälle zwar nicht quantifizierbar, es ist aber davon auszugehen, daß ein großer Teil der Wohnungsnotfälle weiblich ist:
Aufgrund ihres niedrigen Einkommens müssen sich viele Frauen mit schlecht ausgestatteten Woh-nungen zufrieden geben bzw. unter unzumutbarer Enge leben oder aber einen großen Teil ihres zur Verfügung stehenden Einkommens für die Wohnkosten aufbringen. Nach einer Trennung vom Partner/Ehemann werden viele Frauen von der Sozialhilfe abhängig und können sich die Wohnung nicht mehr leisten. Diese finanzielle Abhängigkeit führt u.U. dazu, dass Frauen trotz eskalierender Konflikte - zuweilen auch trotz (sexueller) Gewalterfahrungen - in der gemeinsamen Wohnung bleiben oder in die gemein-same Wohnung zurückkehren.

Weibliche Armutsrisiken

  • im Durchschnitt verdienen Frauen 30% weniger als Männer;
  • 90% aller Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten sind Frauen;
  • 70% aller sozialversicherungsfrei Beschäftigten sind Frauen;
  • infolgedessen: geringere Lohnersatzleistungen und kleinere Renten, die Altersrenten von Frauen sind um mindestens die Hälfte niedriger als die von Männern.

Frauengerechtes Hilfesystem

  • Bei der Wahrnehmung und Thematisierung des drohenden Wohnungsverlustes sowie bei der Information über Hilfemöglichkeiten muss den spezifischen weiblichen Lebensumständen Rechnung getragen werden. Dazu gehört: ein Beratungsangebot, wo die betroffenen Frauen - falls gewünscht unter Wahrung ihrer Anonymität und ohne Beisein des Partners - Hilfe abrufen können. Die Erfahrungen zeigen, sobald es ein ausgewiesenes Angebot für Frauen gibt, trauen sich Frauen auch hervor, um Rat zu suchen. Deswegen ist ein flächendeckendes Netz von Frauenberatungsstellen unabdingbar. Durch Wissensvermittlung, Unterstützung, Motivation und Wahrnehmung anwaltlicher parteilicher Interessenvertretung sorgt eine Beratungsstelle für Frauen in Wohnungsnot dafür, dass die Klientinnen:
    • sich die sozialen Sicherungssysteme und Sozialleistungen erschließen,
    • beim Wohnungserhalt bzw. bei der Suche nach einer eigenen Wohnung, ggf. zusammen mit Kindern und Partnern, unterstützt werden;
    • bei dem Erhalt des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsplatzsuche unterstützt und/oder in beruflich qualifizierende Maßnahmen vermittelt werden;
    • ihre Rechte gegenüber Dritten durchsetzen;
    • - Unterstützung bei persönlichen Fragen und Problemen erhalten können. Dies betrifft u.a. Kontrazeption, Schwangerschaft, (sexuelle)Gewalterfahrungen.
    • Zugang zu einer ärztlichen Versorgung erhalten, die den spezifisch weiblichen gesundheitlichen Problemen gerecht wird.
      Die Beratungsstellen müssen niedrigschwellig arbeiten, damit Frauen nicht erst ein Hilfeangebot wahrnehmen, wenn ihnen das Wasser bis zum Hals steht, sondern bereits dann, wenn es noch Möglichkeiten gibt, den Wohnungsverlust abzuwenden. Die Beratungsstellen müssen daher über qualifizierte Mitarbeiterinnen verfügen, die mit den spezifischen Gründen für die Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot von Frauen vertraut sind.
  • Frauen, die bereits wohnungslos sind, brauchen begleitende Hilfeangebote und annehmbare Übergangsregelungen. Da viele Frauen (sexuelle) Gewalt erfahren mußten, haben sie ein Anrecht auf ein Hilfesystem ohne Gefahr der sexuellen Belästigungen und der sexuellen Gewalt, das ihnen die Chance bietet, ihre Gewalterfahrungen zu thematisieren. Das heißt, die Beratung durch weibliches Fachpersonal ist zu gewährleisten und es müssen Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, Notübernachtungen vorgehalten werden, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind.
  • Die Tatsache, dass ein beträchtlicher Teil der sog. "alleinstehenden" wohnungslosen Frauen Kinder hat und auch mit diesen Kindern zusammenleben möchte, ist ein weiteres Argument dafür, dass die Prävention des Wohnungsverlustes und die Versorgung mit regulärem Wohnraum an erster Stellen stehen müssen. Unter Berücksichtigung der spezifischen Gründe für den weiblichen Wohnungsverlust, d.h. auch des Tatbestandes, dass nur 15% der betroffenen Frauen ihre Wohnung durch Räumung wegen Mietschulden verlieren, ist es nötig, dass sich Frauenberatungsstellen in kommunalen Verbundsystemen zur Sicherung der Wohnungsversorgung von Wohnungsnotfällen und zur Verhinderung von Wohnungsverlusten engagieren.

Frauengerechte Wohnungspolitik

Selbst ein adäquates Hilfesystem kann und darf nicht Ersatz für eine soziale Wohnungspolitik sein. Mindestanforderungen an eine frauengerechte Wohnungspolitik sind:

  • eine geschlechtspezifische Wohnungsnotfallstatistik, damit die weibliche Wohnungsnot in Politik und Öffentlichkeit wahrgenommen wird;
  • Abbau wohnungspolitischer Subventionen für Besserverdienende zugunsten einer Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit erleichterten Zugangsbedingungen für einkommensarme alleinstehende und/oder alleinerziehende Frauen;
  • Beteiligung von (zukünftigen) Nutzerinnen an Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen und Bestandssanierungen;
  • Beteiligung von Frauenverbänden und -vereinen als "Träger öffentlicher Belange" bei der Bauleitplanung,
  • Einrichtung von Planungsstäben auf örtlicher und überörtlicher Ebene aus Politik und Verwaltung unter Einschluß der kommunalen Frauenbeauftragten, die Entwicklungsmaßnahmen grundsätzlich einer Sozial- und Frauenverträglichkeitsprüfung unterziehen.
  • wohnungsnahe Erwerbsarbeitsplätze und ein Wohnumfeld, das mit allen notwendigen Versorgungseinrichtungen ausgestattet ist. Dazu gehören Schulen, Kindertagesstätten und die ärztliche Versorgung, Einkaufs-, Weiterbildungs-, Erholungsmöglichkeiten sowie Freizeiteinrichtungen. Gerade für (ehemals) wohnungslose Frauen ist die soziale und berufliche Integration eine Voraussetzung zur Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse und zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit vor männlichen "Wohnungs"-gebern.

Statistikbericht der BAG Wohnungslosenhilfe

Die Angaben im Statistikbericht der BAG beziehen sich nur auf die weiblichen Einpersonenhaushalte, die eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe nach §72 BSHG aufgesucht haben.

  • 64% der Frauen sind jünger als 40, 35% jünger als 30 Jahre
  • 65% sind alleinstehend ohne Kind, 14% leben in einer Paarbeziehung, 6% leben in einer Paarbeziehung und haben Kinder, 9% sind alleinstehend und haben ein Kind und weitere 7% sind alleinstehend und haben zwei und mehr Kinder;
  • 60% haben die Hauptschule, 18% die Realschule, 8% das Gymnasium, knapp 4% eine Hochschule besucht. 82% haben ihren Schulabschluß gemacht;
  • knapp 34% haben eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • 60% haben keine Ausbildung oder haben die Ausbildung abgebrochen;
  • 82% sind arbeitslos, 4% gehen einer Gelegenheitsarbeit nach;
  • zu Beginn der Hilfe durch eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe leben 31% der betroffenen Frauen bei Freunden oder Bekannten, 3% in Pensionen/Gasthöfen, ca. 30% sind unmittelbar vom Verlust der eigenen Wohnung bedroht; 11% machen Platte.
  • Nach ihrem Wohnwunsch befragt, ist die Antwort eindeutig: 88% wünschen sich eine eigene Wohnung. Die Unterbringung in einer stationären Einrichtung wird nur von 2% der Befragten gewünscht.

BAG Informationsblätter sind zu folgenden Themen erhältlich: Zahl der Wohnungslosen BAG Wohnungslosenhilfe e.V. - Selbstdarstellung

Literatur u.a.:
Specht-Kittler, Thomas: Statistikberichte zur Wohnungslosigkeit Alleinstehender: 1990/91, 1992/93, 1993/94, 1995, 1996, herausgegeben von der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
BAG Wohnungslosenhilfe (Hrsg.): Frauen und Kinder zuletzt?! Frauen in Wohnungsnot! Bielefeld 1994
Rosenke, W. (Hrsg.): Gratwanderungen. Ausbau der Hilfen für wohnungslose Frauen in Zeiten des Abbaus sozialer Leistungen. Bielefeld 1997; Themenschwerpunkt "Wohnungslose Frauen" in: ´wohnungslos`, früher Gefährdetenhilfe, 38. 1996 Heft 3
Rosenke, Werena (Hrsg.): Kooperation - Vernetzung - Bündnisse, Dokumentation der AK Frauen Tagung 2000. Bielefeld 2001. (= Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft 47)
Themenschwerpunkt "Wohnungslose Frauen" in: 'wohnungslos', früher Gefährdetenhilfe, 38. 1996 Heft 3
Positionspapiere der BAG W: Wohnungsnot - Die Bedeutung für Frauen - Eine Darstellung der Situation, 1993, in:Gefährdetenhilfe 2/93; Gesundheit und Krankheit bei wohnungslosen Frauen, 1995, in: wohnungslos 2/95;Empfehlung der BAG W zu den Mindestanforderungen an stationäre Einrichtungen für Männer und Frauen, 1997, in: wohnungslos 2/97; Empfehlung der BAG W zur Organisation einer Beratungsstelle für Frauen in besonderren sozialen Schwierigkeiten, 1998, in: wl 2/98

Fachgremien in der BAG W:
Fachausschuß Wohnungslose Frauen Arbeitskreis Frauen in Wohnungsnot

Weitere Auskünfte erteilt:
Werena Rosenke
Tel. 0521-14396-11
Fax 0521-14396-19
werenarosenke@bagw.de

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    Schätzung der Zahl der Wohnungslosen